In Lugano TI erhält ein Mann über die Inkassogesellschaft Intrum AG einen Zahlungsbefehl für einen Rappenbetrag. Wie «tio.ch» schreibt, im Auftrag von einem grossen Schweizer Telekommunikationsunternehmen – welches genau, bleibt unerwähnt.
Als der betroffene Mann zur Post geht, um den eingeschriebenen Brief abzuholen, versteht er nicht, worum es geht: «Ich wusste nicht einmal, was ich da vor mir hatte», sagt er. Selbst die Angestellten der Post waren über den Inhalt des Briefs mehr als erstaunt. Denn was der Mann in seiner Hand hält, ist eine Betreibung – wegen einem offenen Betrag von fünf Rappen!
Betrag bezahlt, alle Abos gekündigt
«Ich habe den Betrag bezahlt, aber sofort alle meine Abos bei diesem Anbieter gekündigt», sagt der Betroffene. Insgesamt seien das vier Abos – für die er 1000 Franken monatlich bezahlt. Dem Betreibungsamt gibt der Mann keine Schuld. Es sei nur der Vollstrecker.
Wie viele Betreibungen es wegen solcher Kleinstbeträge gibt, ist nicht bekannt. Dazu gibt es keine Statistik. Das Gesetz sieht aber keinen Mindestbetrag vor, um einen Schuldner zu belangen.
Ähnlicher Fall in Bonstetten ZH
Einen ähnlichen Fall gab es im Juni 2019 in der Gemeinde Bonstetten ZH. Ein BLICK-Leserreporter erhielt einen eingeschriebenen Brief. Der Inhalt war eine Mahnung des Betreibungsamts von Bonstetten – wegen 30 Rappen! Zum Vergleich: Der eingeschriebene Brief hatte 5.30 Franken gekostet.
Als der Leserreporter den Brief öffnet, musste er erst einmal lachen. «Das ist doch ein Witz», sagt er damals zu BLICK.