Darum gehts
- Verurteilter muss Söhnen je 50'000 Franken zahlen
- Taxifahrer wurde «hinterrücks und mit grosser Brutalität» erstochen
- Schuldfähigkeit des Täters als «leichtgradig vermindert» eingestuft
Den beiden Söhnen muss er je 50'000 Franken bezahlen. Während des Strafvollzugs hat sich der Verurteilte einer ambulanten psychiatrischen Behandlung zu unterziehen. Das Gericht stellte basierend auf einem forensischen Gutachten fest, dass seine Schuldfähigkeit als «leichtgradig vermindert» anzusehen ist.
Der 53-Jährige habe den Taxifahrer «hinterrücks und mit grosser Brutalität» auf der Suche nach Geld erstochen, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsverkündung. Er habe den Mann als Zufallsopfer ausgewählt. Die Beweislast in diesem Fall sei «erdrückend». Er nannte unter anderem Videoaufnahmen und DNA-Spuren.
Nach der Urteilseröffnung spielten sich im Gerichtssaal emotionale Szenen ab. Mehrere Angehörige waren unter Tränen, Trauer und Wut sehr aufgelöst und bewegten sich in Richtung des Verurteilten, sodass der Weibeldienst die Wogen glätten musste.