Das Bezirksgericht Zürich hat eine Frau wegen vorsätzlicher Tötung zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt.
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Tanzlehrer wegen sexueller Übergriffe vor Gericht
Taktlose Zungenküsse

Ein Zürcher Tanzlehrer stand vor Gericht, weil er sich an einer Schülerin im Teenager-Alter vergriffen haben soll. Am Schluss gab es einen Teil-Schuldspruch – und eine milde Strafe.
Publiziert: 14.03.2019 um 23:28 Uhr
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Vor Gericht: Dieser Zürcher Tanzlehrer hat sich an einer minderjährigen Schülerin vergriffen.
Foto: Thomas Meier
Michael Sahli

Tanzlehrer Javier D.* (46) soll sich immer wieder an einer seiner Schülerinnen im Teenager-Alter vergriffen haben. Dafür musste sich der Zürcher mit peruanischen Wurzeln gestern vor Bezirksgericht verantworten. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft waren happig: mehrfache sexuelle Nötigung und mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern!

Konkret: Bei bis zu 15 Gelegenheiten soll der selbständige Tanzlehrer eine Schülerin (bei den Taten 15 Jahre alt) missbraucht haben. Vor dem Unterricht habe der erwachsene Mann das Mädchen mit seinem Körpergewicht aufs Sofa gedrückt, sie betatscht und ihr Zungenküsse gegeben – trotz Gegenwehr des Opfers.

Tanzlehrer verteidigt sich mit verbalen Pirouetten

Während der Befragung drehte der Tänzer einige verbale Pirouetten. «Es kann sein, dass wir beim Tanzen mit den Lippen zusammengestossen sind», erklärte er. Aber: Es sei natürlich schon nicht normal, dass es gleich mehrere solcher Zusammenstösse gegeben habe.

Ansonsten habe er das Mädchen, dessen Familie er schon lange kenne, nur gestreichelt oder auf die Wange geküsst. Es habe wohl einen kurzen Flirt gegeben. «Ich weiss auch, dass das nicht richtig war, und habe es beendet.» Sein Verdacht: In dieser Zurückweisung des Mädchens liege auch der Grund, warum sie ihn bei der Polizei anschwärzte. Sein Opfer liess sich von ihrer Anwältin vertreten.

Staatsanwalt: «Kein normales Verhalten eines Tanzlehrers!»

Der Staatsanwalt deutlich: «Der Angeklagte hat herumgeeiert. Was er gemacht hat, ist eindeutig nicht das normale Verhalten eines Tanzlehrers.» Er forderte dementsprechend 16 Monate Haft bedingt.

Der Schuldspruch fiel milder aus: eine Verurteilung wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern – nicht aber wegen sexueller Nötigung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass es Zungenküsse und Tätscheleien gab. Aber: Das Ausüben von körperlicher Gewalt sei nicht zu beweisen. «Im Zweifel für den Angeklagten», sagte der Richter. Und verurteilte den Angeklagten zu einer bedingten Geldstrafe.

* Name geändert

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