Stefano D. vor Gericht, weil er mit 107 km/h durch Rothrist AG bretterte
Das macht er so schnell nicht wieder!

Stefano D. (20) wurde mit 107 km/h in Rothrist AG geblitzt – innerorts. Trotz Billett-Entzug fuhr er weiter Auto. Gestern stand der Raser dafür vor Gericht. Und wurde verurteilt.
Publiziert: 17.03.2017 um 09:32 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 02:05 Uhr
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Sollte Stefano D. in den nächsten vier Jahren rückfällig werden, muss er die 20 Monate definitiv absitzen.
Foto: Peter Gerber
Ralph Donghi

Im weissen Hemd sass Stefano D.* (20) gestern vor dem Bezirksgericht Zofingen AG. Als müsste er seine Unschuld beweisen. Der junge Italiener hätte Grund dazu. Denn: Er raste im Dezember 2015 mit 107 km/h durch Rothrist AG – innerorts. Zudem fuhr er trotz Billett-Entzug weiter rum.

Vor Gericht bestreitet D. die Raserei mit seinem Alfa Romeo 147 GTA (250 PS) nicht mal und gibt offen zu: «Das war ein Seich!»

Billett und Auto abgenommen

Die Polizei nahm D. damals Billett und Auto weg. Dennoch fuhr der Automech zwei Tage später auf dem öffentlichen Vorplatz seines Arbeitgebers wieder herum, obwohl sein Chef es ihm laut Akten verboten hatte.

D. entgegnet: «Ich habe nicht gewusst, dass man dort nicht fahren darf.» Das Gericht hakt nach, will genau wissen, was der Chef sagte. Der Raser manövriert sich zielsicher ins Abseits: «Dass ich dort nicht fahren darf.»

BLICK erwischte ihn damals beim Fahren auf dem Firmenareal. Als der Staatsanwalt später die Beweisbilder in der Zeitung sieht, lässt er den Italiener verhaften. 

D. ist nicht verkehrstauglich

Sein Billett ist D. bis heute los. Es regiert das Selbstmitleid: Die Sache habe ihn Geld gekostet, er habe Streit mit seinen Eltern gehabt und fast seinen Job verloren. Erst auf Nachfrage sieht der Raser ein, wie gefährlich er handelte.

Der Staatsanwalt verweist darauf, dass man D. nach dem Tempo-Exzess «klipp und klar» belehrt hatte, dass er nicht mehr fahren dürfe. Dass er es dennoch wieder tat, habe BLICK «schön dokumentiert». Daher sei D. zu 20 Monaten bedingt zu verurteilen.

Gericht folgt Antrag des Staatsanwalts

Das Gericht folgte diesem Antrag – und ergänzte das Urteil um eine unbedingte Geldbusse von 3600 Franken. Auch sein Alfa wurde zugunsten der Verfahrenskosten verkauft. Sollte Stefano D. in den nächsten vier Jahren rückfällig werden, muss er die 20 Monate definitiv absitzen.

Doch so schnell kommt er wohl nicht mehr zurück auf die Strasse. Bei einer ersten verkehrspsychologischen Prüfung ist er glatt durchgerasselt.

* Name d. Red. bekannt

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