So machte Agim A. seiner Ex das Leben zur Hölle
«Ich werde dich auslöschen!»

80 Anrufe am Tag, Droh-SMS und Würge-Attacke: Daran kann und will sich der verheiratete Vater einer sieben Monate alter Tochter nicht mehr so genau erinnern.
Publiziert: 10.02.2015 um 18:22 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 18:35 Uhr
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Von Jessica von Duehren

Heute hat Agim A.* (33) einen Job als Hilfsmonteur, eine siebenmonatige Tochter und ist verheiratet. «2014 war ein gutes Jahr, so kann es ruhig weitergehen», sagt er. An 2013 kann und will er sich dagegen nicht mehr so genau erinnern. Zwischen Januar und April soll er seine Ex-Freundin gestalkt und bedroht haben. Dafür musste sich Agim A. gestern vor Gericht verantworten.

Bezirksgericht Dietikon ZH, 13.30 Uhr, Saal 1. In Jeans und Lederjacke steht der Angeklagte vor dem Richter. «Stimmt das, was Ihnen vorgeworfen wird?», fragt er. Die Liste ist beachtlich: mehrfache Drohungen, Beschimpfungen, Tätlichkeiten, Sachbeschädigung, Fahren ohne Berechtigung. Sechs Monate sass Agim A. dafür in Untersuchungshaft.

An die einzelnen Anklagepunkte kann er sich nicht mehr so richtig erinnern: «Das ist schon lange her. Teils gibt es ­Sachen, die zutreffen, teils nicht.»

Mehrfach hatte Agim A. seiner Ex-Freundin mit dem Tod gedroht. Am 15. April 2013 schrieb er ihr per SMS: «Ich werde dich auslöschen!» Ein anderes Mal droht er, er werde sie am Zürcher Bellevue erschiessen. Die sichergestellten Handy-Nachrichten kann der gebürtige Mazedonier nicht leugnen. «Das muss vermutlich so gewesen sein», meint er lapidar.

Auch die bis zu 80 Telefonanrufe täglich gesteht er. Dass er seine Ex-Freundin ausserdem einmal so heftig gewürgt haben soll, dass diese keine Luft mehr bekam, glaubt Agim A. allerdings nicht. «Ich bin ihr gegenüber nie handgreiflich geworden», beteuert er.

Wie es so weit kommen konnte, will der Richter wissen. «Es war eine wilde Zeit mit ihr. Wir hatten viel mit Drogen und Alkohol zutun.» Im Nachhinein sei ihm das alles sehr peinlich. «Es tut mir leid, dass sie Angst vor mir hatte», sagt Agim A.

18 Monate Knast fordert die Staatsanwältin für seine Taten. Nach zweistündiger Beratung entscheidet der Richter. Das Urteil: 13 Monate Freiheitsstrafe, eine bedingte Geldstrafe, seiner Ex muss er 3000 Franken Genugtuung bezahlen.

In den Knast muss A. aber nicht – er bekommt drei Jahre Probezeit. «Ihre Lebenssitua­tion hat sich stabilisiert. Aber das ist Ihre letzte Chance», sagte der Richter.

* Name der Redaktion bekannt

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