Sex-Mörder John K. sind 18 Jahre zu viel – dem Staatsanwalt noch zu wenig
Die Bestie von Langenthal will weniger Knast

In einer Vollmond-Nacht schändete und tötete John K. (29) im März 2012 das Escort-Girl Claudia B. (†44). Jetzt muss das Berner Obergericht neu über die Strafe entscheiden.
Publiziert: 05.04.2016 um 20:51 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 18:50 Uhr
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Prostituierten-Killer John K.
Foto: RDB
Gabriela Battaglia

John K.* (29) mag es noch immer martialisch: kahlrasierter Kopf, durchtrainierter Körper, schwere Kette um den Hals und an den Armen auffällige Tattoos. So betrat der Sex-Mörder gestern das Obergericht Bern. Im Saal der Imagewechsel: Dort sass er im blütenweissen T-Shirt.

Der Maler hatte im März 2012 in Langenthal BE die österreichische Escort-Dame Claudia B.* († 44) barbarisch getötet. Er schlug und würgte sein Opfer, stopfte grosse Steine und andere Gegenstände in Körperöffnungen und liess die leblose Claudia B. in einem Lichtschacht zurück.

Das Regionalgericht in Burgdorf BE verurteilte John K. im Dezember 2012 wegen Mordes zu 18 Jahren Knast und anschliessender Verwahrung (BLICK berichtete). Doch John K. will nicht den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen. Er zog das Urteil ans Berner Obergericht weiter. Nun könnte sein Kalkül danebengehen. Staatsanwalt Michel-André Fels toppte gestern das erstinstanzliche Urteil. Er fordert eine Freiheitsstrafe von mindestens 20 Jahren und ebenfalls die Verwahrung wegen Mordes. «Der Angeklagte neigt zu brutaler Gewalt, wenn ihm etwas nicht passt», sagte Fels. «Es besteht eine Rückfallgefahr. Das Risiko ist hoch.»

Ein Gutachter hatte sich davor ansatzweise leicht optimistisch gezeigt. «Bei einer längerfristigen Therapie gibt es günstige Erfolgsaussichten», sagte der Psychiater. John K. sei emotional unreif, habe keinen Zugang zu seinen Gefühlen. «Das Hauptrisiko ist seine emotionale Blackbox.»

Der Verteidiger forderte zwölf Jahre Haft wegen vorsätzlicher Tötung. Die Voraussetzungen für eine Verwahrung seien nicht gegeben.

Staatsanwalt Fels konterte: «Wir müssen uns nicht nur fragen, ob eine Verwahrung zu verantworten ist, sondern auch, ob es verantwortbar ist, den Täter nicht zu verwahren.»

John K. erhielt die Möglichkeit zu einem Schlusswort. «Es tut mir leid, dass ich das gemacht habe», spulte er emotionslos herunter. Das Urteil folgt am Freitag.

* Namen der Redaktion bekannt

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