Wenn zwei Dominas sich streiten, dann fliegen die Fetzen. Ein wüster Zoff zwischen zwei strengen Damen beschäftigt momentan das Arbeitsgericht von Dietikon ZH. Und: Ein friedliches Ende ist nicht in Sicht.
Auf der einen Seite: G.V.* Sie fordert von ihrer Ex-Chefin Lady L.* gut 11'000 Franken Lohnnachzahlung. Lady L. wiederum bleibt hart. Und zieht im Gespräch mit BLICK gegen ihre Kontrahentin vom Leder: «Von mir kriegt diese Lügnerin keinen Rappen!»
Rückblick: Zwischen 2017 und 2018 arbeiteten die beiden Dominas im gleichen Studio in Schlieren ZH. G.V. trat Lady L. 40 Prozent ihres Lohnes ab – als «Raummiete», wie auf Quittungen steht. Dafür organisierte die Vermieterin Räumlichkeiten, Werbung und was eine Domina sonst noch braucht.
Das «Arbeitsverhältnis» endet mit einem Knall
Fast ein Jahr lang funktioniert die Peitschen-Partnerschaft gut. Doch die Dominas geraten sich immer öfter in die Haare – bis es schliesslich zum Bruch kommt. «Du bist ab heute kein Bestandteil des Teams mehr und musst nicht mehr herkommen», schreibt Vermieterin L. an G.
Das wiederum lässt sich diese nicht bieten und nimmt einen Anwalt. Dieser fordert von der Chef-Domina eine Lohnfortzahlung während der regulären Kündigungsfrist. Und: Die Unfallversicherung des Domina-Studios solle die Kosten eines Autounfalls von G.V. decken. Als Arbeitnehmerin sei sie nämlich obligatorisch versichert.
Ein Friedensrichter biss sich schon die Zähne aus
Die Studiobesitzerin Lady L. widerspricht per SMS: «Du bist nicht angestellt! Kein Arbeitsvertrag, keine Kündigung!» Es handle sich um eine selbständige Tätigkeit.
Weil beide Damen hart bleiben, landet der Fall schliesslich vor dem Kadi. Ein Friedensrichter hat sich am Streit bereits die Zähne ausgebissen. Und beide Dominas sind fest entschlossen, den Rechtsweg bis zum Schluss durchzupeitschen.
Die Frage, ob eine Sexarbeiterin angestellt sei oder nicht, führe immer wieder zu Verwirrungen, erklärt auch Beatrice Bänninger von der Zürcher Stadtmission. Sie weiss: «Zentral ist dabei etwa, ob eine Frau ihre Preise selber wählen kann.» Aber auch das Marketing ist ein Aspekt: «Kann man eine Frau nicht direkt, sondern nur über ein Etablissement erreichen, spricht das dafür, dass sie angestellt ist.»
Die wichtigste Frage: Angestellt oder selbständig?
Die Folgen sind weitreichend. «Eine Anstellung hat natürlich gewisse Vorteile, wenn die Frauen krank oder schwanger werden. Oder eben beim Kündigungsschutz», so Bänninger. Trotzdem würden viele Frauen lieber selbständig arbeiten – weil sie dann Dienstleitungen und Preise selber bestimmen können.
Ein weiteres Problem ist auch, dass unterschiedliche Behördenstellen Selbständigkeit jeweils anders definieren. «Das führt zu einer hohen Rechtsunsicherheit – zum Nachteil der betroffenen Person.» Darum sei es besonders wichtig, dass man diese Fragen schon beim Antritt einer neuen Stelle kläre.
Für die beiden streitlustigen Dominas ist dieser Zug bereits abgefahren.
* Name bekannt