Vor dem Obergericht Zürich gibt sich der pädophile Mehrfachtäter Guido A.* (60) gestern selbstbewusst, präsentiert Ausreden, ohne mit der Wimper zu zucken. Trotz der schweren Anschuldigungen wirkt er erstaunlich gelassen: Guido A. hat seine Stieftochter über Jahre hinweg sexuell missbraucht.
Die Beweislast gegen den Mann, der sich im Internet gern mit einer Schweinemaske präsentiert, ist erdrückend. In erster Instanz wurde er wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind und mehrfacher Gewaltdarstellungen zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Zudem sollte er seinem Opfer, mittlerweile 14 Jahre alt, eine Genugtuung von 80'000 Franken zahlen. Der Sexualstraftäter findet das Urteil aber zu hart – und geht in Berufung. Immerhin mit kleinem Erfolg. Die Strafe wird um zwei Jahre auf acht Jahre reduziert. Und die Genugtuung für das Opfer wird auf 50'000 Franken gesenkt.
Schweinemasken-Mann filmt die Übergriffe
Die Stieftochter war gerade einmal acht Jahre alt, als es zum ersten Übergriff kam, wie die Staatsanwältin gestern ausführte. Guido A. nutzte die Notlage seiner neuen Partnerin aus. Diese war damals gerade frisch geschieden, alleinerziehend und berufstätig. Und liess den neuen Partner, den sie später auch noch heiratete, entsprechend dankbar auf das Kind aufpassen.
Immer und immer wieder verging sich der Mann am Mädchen. In einem Kellerraum zwang er das Kind sogar, mit einer Peitsche auf ihn einzuschlagen. Damit nicht genug: Er filmte und fotografierte die Taten, verschickte das Material an mindestens einen anderen Pädophilen in den USA.
Die Ausreden des Angeklagten und seines Anwalts liessen die Prozessbeobachter erschaudern. So deutete der Mann an, das Kind habe freiwillig bei den Sexualpraktiken mitgemacht: «Ich habe sie nie zu etwas gezwungen. Ich habe nie Gewalt angewendet», behauptet Guido A. dreist.
Guido A. ist schuldig in allen Anklagepunkten
Sein Verteidiger forderte gar, dass die Vorwürfe der Vergewaltigung und Nötigung komplett fallengelassen werden! Und er forderte eine zusätzliche Einvernahme des Opfers. Obwohl dies laut einer Psychotherapeutin zu einer weiteren Traumatisierung führen könnte.
Das Obergericht folgte dieser Argumentation nicht. «Es reicht auch, psychischen Druck auszuüben, es muss nicht körperliche Gewalt sein», begründete der Richter. Guido A. ist in sämtlichen Anklagepunkten schuldig. Die Reduktion der Strafe ergibt sich nur durch den Vergleich mit einem Bundesgerichtsurteil zu einem ähnlich gravierenden Fall. Von der Mutter des Opfers ist er mittlerweile geschieden.
*Name der Redaktion bekannt