Die Verhandlung endete mit einem ohrenbetäubenden Knall. Als der Gerichtspräsident dem Angeklagten Bruno S.* das Urteil eröffnet hatte, flippte der Sex-Grüsel aus. «Sie haben mich schon verurteilt, bevor ich hereingekommen bin», rief er in den Saal, bevor er die Türe ins Schloss knallen liess. Von den ausgefällten zwei Jahren, muss der ungeständige Wüterich die Hälfte absitzen.
Er knetete ihre Brüste und gab ihr Zungenküsse
In der Anklage warf ihm Staatsanwalt Andrej Gnehm vor, an einer Schülerin zwischen ihrem 13 und 16 Lebensjahr regelmässig sexuelle Handlungen begangen zu haben. So knetete Bruno S. ihre Brüste oder verabreichte ihr Zungenküsse. Viermal drängte er sein Opfer, ihn oral und manuell zu befriedigen.
Das junge Mädchen hatte jeweilen den Hund des Maurers ausgeführt und war in dessen Wohnung ein- und ausgegangen. Nachdem die Schülerin nicht mehr mitmachte, holte sich der Pädophile sogar sein Geschenk (ein iPhone), gewaltsam zurück. Er passte sie vor ihrem Elternhaus ab, drückte sie an die Hauswand und krallte sich das Smartphone aus ihrer Jackentasche – für den Staatsanwalt ein Raub.
Ein paar Wochen später machte Bruno S. seinem Ärger über die Schülerin sogar auf deren Facebook-Profil Luft. O-Ton: «Du bisch ä verlogni scheiss Schlampe und na blöd dä zue.» Im Ortsbus warf er seinem Opfer vor, ihn ins Gefängnis bringen zu wollen.
«Ich bin doch schwul», bestritt der Pädo den Missbrauch
Vor Gericht bestritt der Maurer die sexuellen Übergriffe vehement: «Ich bin doch schwul!» Tatsächlich waren die bisherigen Opfer des Pädosexuellen ausschliesslich Buben. Mit diesen hatte er vor Jahren Wett-Onanieren, Oral- und Analverkehr praktiziert. Sein jüngstes Opfer: ganze zwölf Jahre alt. Für diese sexuellen Leistungen bezahlte er die Buben wie Stricher – neben Geld gab er den Schülern auch Haschisch als Belohnung. Dafür kassierte er 2003 vier Jahre Knast.
Und: 1993 war Bruno S. wegen des wiederholten Missbrauchs eines 15-jährigen zu zehn Monaten verurteilt worden. Das Gericht stellte ihm damals eine gute Prognose, sodass er vorerst nicht hinter Gitter musste.
Gericht glaubt Opfer
Gestern glaubte das Gericht trotz seiner Vorliebe für Buben der Schülerin. «Sie ist für uns sehr glaubhaft», so der Richter. Anfänglich sei das Mädchen nur wegen des Handy-Raubs zur Polizei gegangen. In diesem Zusammenhang erzählte sie von den sexuellen Handlungen. «Sie gab auch an, anfänglich einverstanden gewesen zu sein.»
Neben der Strafe muss Bruno S. 5000 Franken Genugtuung zahlen. Sein Anwalt kündigte noch im Saal Berufung an.
* Name der Redaktion bekannt