Ein vierfacher Familienvater (31) stand diese Woche vor dem Dietiker Bezirksgericht. Der gläubige Muslim wollte nicht, dass seine drei Söhne an der Hauptprobe für ein Weihnachtssingen im Dezember 2016 teilnehmen. «Wir sind eine moderne Familie», erklärte er vor Gericht, wie die «NZZ» berichtet. Dies wolle er auch seinen Kindern mitgeben.
Die Singprobe empfindet der Mann als Zwängerei der Schulbehörden. Dass die Probe in einer Kirche stattfand, findet er problematisch. «Es kann nicht sein, dass man meine Kinder dazu zwingt, in einer Kirche zu singen», sagte er laut dem Bericht. In Unterrichtsräumen sei dies kein Problem, in der religiös aufgeladenen Atmosphäre einer Kirche dagegen etwas anderes. Das gelte aber auch, wenn der Auftritt in einer Moschee stattfinde. «Ich habe nichts gegen das Christentum. Auch Kirchenbesuche sind kein Problem», sagte der Chauffeur.
Keine Dispens fürs Probesingen
Ein Dispensationsgesuch seinerseits wurde von den zuständigen Schulbehörden nur für das offizielle Weihnachtssingen bewilligt, jedoch nicht aber für die Proben in der Kirche. Der Vater jedoch behielt die drei Kinder zuhause, die Eltern bekamen einen einen Strafbefehl wegen Verletzung. Die Busse beträgt 500 Franken. Der Mann wollte diese Strafe nicht akzeptieren und zog den Fall nun vor Gericht. Das Bezirksgericht Dietikon bestätigt jedoch die Strafe für den Vater. Ausserdem muss er auch noch die Verfahrenskosten des Statthalteramts von 530 Franken sowie die Entscheidgebühr des Bezirksgerichts von 600 Franken berappen.
Dass eine Busse ausgesprochen wird, sei nicht der Normalfall, sagt Marion Völger, Chefin des Zürcher Volkschulamts, gegenüber der «NZZ». Normalerweise würde man eine Lösung in einem Elterngespräch suchen. In der Regel würde eine Busse zunächst nur angedroht, erst im Wiederholungsfall beantragt.
IZRS ortet «Zwangsassimilierung»
Derweil meldet sich der Islamische Zentralrat (IZRS) zu Wort. Die Familie habe sich in ihrer Religionsfreiheit «massiv beschnitten gefühlt» und deshalb gemeldet, schreibt der Zentralrat in einer Mitteilung vom Samstag. Er vertrete die Familie im laufenden Verfahren.
Auch der IZRS sei «der Überzeugung, dass diese Form der religiösen Zwangsassimilierung weder akzeptabel noch rechtskonform» sei, heisst es im Communiqué. Deshalb unterstütze der Zentralrat den Familienvater, das Urteil solle an die nächsthöhere kantonale Instanz – also das Zürcher Obergericht – weitergezogen werden.