Am Mittwoch stand Pädo-Lehrer Stefan Y.* (47) vor dem Bezirksgericht Bülach ZH (BLICK berichtete). Er hatte versucht, sich 2016 im Internet an einen vermeintlich 13-jährigen Buben heranzumachen – geriet aber an einen verdeckten Polizeiermittler. Der Primarlehrer kassierte wegen versuchter sexueller Handlungen mit Kindern eine bedingte Haftstrafe von acht Monaten und ein Berufsverbot.
Und vor Gericht kommen weitere erschreckende Details ans Licht. Es ist nicht das erste Mal, dass der bekennende Pädophile mit Sex-Chats erwischt wurde. Mehr noch: Bereits 2007 wurde ihm schon einmal das Lehrerdiplom abgenommen. Und trotzdem durfte er wieder mit Kindern arbeiten!
Rückblick: 2004 oder 2005 begann der heute 47-Jährige, Sex-Chats mit Minderjährigen zu führen. Damals habe er gemerkt, dass «mit ihm etwas nicht stimmt», sagt der Lehrer am Mittwoch vor Gericht. Das Volksschulamt entzieht ihm darauf das Lehrerdiplom. Aber der unbelehrbare Lehrer steigt weiter im Internet Kindern hinterher – bis er 2016 der Polizei in die Falle ging.
Trotzdem bekommt Stefan Y. die Erlaubnis, wieder zu unterrichten. Er bewirbt sich an der Primarschule in Embrach ZH – fast zwei Jahre nach dem Sex-Chat mit dem verdeckten Ermittler. Schulpflege-Präsident Philipp Baumgartner legt Wert auf Transparenz und sagt: «Wir sind seit dem Fall Jegge sensibilisiert und klären alles ab, was man abklären kann.»
«Das System hat nicht vollumfänglich funktioniert»
Konkret: «Wir haben von Herrn Y. einen erweiterten Strafregister-Auszug erhalten. Wir hatten zu diesem Zeitpunkt auch keine Kenntnisse darüber, ob Herr Y. allenfalls auf der schwarzen Liste geführt wurde.» Konkret: «Alle Zeichen standen auf grün», so der Schulpflege-Präsident. Erst nachdem Y. bereits unterrichtete, kam eine Warnung bezüglich des Pädo-Lehrers vom Volksschulamt. «Da haben wir ihn sofort freigestellt.» Hier habe das System offenbar nicht vollumfänglich funktioniert, so der Schulpflege-Präsident.
Doch wie konnte Y. dermassen durch die Maschen rutschen? Marion Völger vom Zürcher Volksschulamt meint: «Der Kanton Zürich verfügt schweizweit über die strengsten Regelungen.» Trotzdem muss man zugeben: Man kannte die einschlägige Vorgeschichte des Pädophilen, als man ihn wieder vor eine Klasse stellte. «Das Volksschulamt kam nach sorgfältiger Prüfung eines entsprechenden Antrags des Lehrers zum Schluss, dass die festgelegten Voraussetzungen erfüllt wurden, weshalb ihm das Lehrdiplom wieder ausgehändigt und er unter Auflagen wieder zum Schuldienst zugelassen werden musste.»
Völlig absurd: Auch jetzt, wo der Pädagoge rückfällig wurde, forderte die Staatsanwaltschaft nur ein temporäres Berufsverbot von zehn Jahren. Der Pädo-Lehrer ist es selber, der den Richter um ein lebenslanges Berufsverbot bittet! Dass andere Pädophile ebenfalls so einsichtig sind, ist allerdings zu bezweifeln.
* Name geändert