Im Oktober 2000 tötete der Dominikaner Jorge Arias im Personalhaus eines Nachtclubs in Wohlen AG willkürlich drei Frauen auf brutale Art und Weise. Das Bezirksgericht Bremgarten verurteilte den Täter zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe. Zudem verwies es ihn für 15 Jahre des Landes.
Unterdessen hat Arias 15 Jahre seiner Strafe abgesessen. Damit wäre gemäss den gesetzlichen Bestimmungen erstmals eine bedingte Entlassung möglich.
Weil dem Dominikaner keine positive Prognose gestellt wird, kommt er jedoch nicht frei. Keine Rolle spielt dabei, dass der Mann die Schweiz verlassen müsste. Wie das Bundesgericht in seinem nun publizierten Urteil festhält, sei der Schutz der Bevölkerung nicht an die Landesgrenzen gebunden.
Hohe Aggressions- und Gewaltbereitschaft
Aus dem Entscheid geht hervor, dass der Verurteilte sich bis heute nicht im Rahmen einer Therapie mit seiner Straftat auseinandergesetzt hat. Es bestehe nach wie vor eine hohe Aggressions- und Gewaltbereitschaft beim Dominikaner. Diese nehme er jedoch nicht wahr oder streite sie ab.
Erschwerend kommt gemäss Gericht hinzu, dass Arias seit Jahren eine starke Neigung zum Missbrauch von Suchtmitteln habe. Im psychiatrischen Gutachten wurde zudem festgestellt, dass er eine unterdurchschnittliche Intelligenz, mangelhafte Strategien für Konfliktlösungen und eine mangelhafte Empathie habe. (bau/SDA)