«Von Geburt an ein Arschloch»
Hier beschimpfen deutsche Biker Zürcher Polizisten

Ziemlich dreist, was sich zwei Zürcher Seepolizisten von zwei deutschen Bikern anhören mussten.
Publiziert: 31.07.2014 um 11:39 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 12:37 Uhr
Deutscher Biker beschimpft Zürcher Polizisten
1:35
:Deutscher Biker beschimpft Zürcher Polizisten
Von Viktor Dammann

«Ihr seid beide Arschlöcher», blaffte einer der Motorradfahrer einen der Beamten an. Dabei filmte er mit seinem Handy die Beschimpfung.

Der Vorfall spielte sich vor rund zehn Tagen direkt am See ab. «Die beiden Motorradfahrer hatten ein Fahrverbot missachtet und waren deshalb von unseren beiden Beamten ordnungsgemäss gebüsst worden», bestätigt Stapo-Sprecherin Judith Hödl. 

Was danach passierte, könnte den unflätigen Bikern einigen Ärger bereiten und sie auch einiges kosten. «Wie es denn dein Name?», will der Handyfilmer wissen. Nachdem der Polizist ihm diesen nennt, meint der Biker: «Ich habe gesagt, dass du die Maschine nicht angucken darfst und du hast auf Mechaniker gemacht.»

«Von Geburt weg ein Arschloch»

Die Ermahnung des Beamten, man könne auch normal miteinander sprechen, fruchtet nicht. «Was anständig ist, wird mein Anwalt beurteilen», meint darauf der Biker. Darauf provoziert er die Beamten weiter. «Verstehst du kein Deutsch, wir bringen euch Deutsch gerade hier in der Schweiz bei.»

Der Beamte ganz cool: «Da sind wir extrem froh.»

Darauf wendet sich der filmende Deutsche dem rapportierenden Polizisten zu: «Du warst von Geburt weg ein Arschloch oder was.»

Doch dieser lässt sich nicht stören und sagt lediglich: «Es ist mir zu blöd, mit Ihnen zu sprechen.» Steckt seinen Bussenblock ein und wünscht ein schönes Wochenende.

Wütend ruft ihm der Biker hinterher: «Zieh Leine Mann, du brauchts hier nichts zu wünschen.»

«Sich in keiner Weise provozieren lassen»

Stapo-Sprecherin Judith Hödl lobt das Verhalten der beiden Beamten: «Sie haben sich in keiner Weise provozieren lassen und die Kontrolle normal und ruhig zu Ende geführt. Wir behalten uns gegen die beiden Motorradfahrer, die in der Schweiz wohnhaft sind, rechtliche Schritte vor.»

Den Beweis für die  Beschimpfungen haben die Biker selber geliefert - sie haben das Handyfilmchen ins Netz gestellt. Grundsätzlich ist auch das unerlaubte Aufnehmen und Weiterverbreiten eines Gespräches strafbar.

Auch in Bikerkreisen selbst sorgt der Film für Empörung: «Ich bin schockiert - das darf so nicht sein», schreibt ein Biker Blick.ch.

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