Die BLICK-Enthüllung warf Anfang März hohe Wellen – und ist nun Chefsache: Die Stadtzürcher Betreibungsbeamtin Sandra T.* (40) wurde bei der Arbeit verhaftet und fast fünf Wochen in Untersuchungshaft gesetzt. Die Vorwürfe der Polizei: Sie soll ihren Lebenspartner dabei unterstützt haben, ein Nachbarskind sexuell zu missbrauchen.
Die Beweislage ist erdrückend: Der 47-jährige IV-Empfänger schickte Sandra T. Videos, die den Übergriff auf ein dreijähriges Kind zeigen. Diese reagierte belustigt. «Geilo. Hast du Öl benutzt?», schreibt sie ihm laut Polizeiakten.
Der direkte Vorgesetzte stärkte der Betreibungsbeamtin den Rücken – liess sie nach der Entlassung aus der U-Haft wieder arbeiten, als wäre nichts gewesen. Obwohl die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch laufen. «Eine Freistellung setzt voraus, dass die mutmassliche Straftat einen Bezug zur dienstlichen Tätigkeit» eines Mitarbeiters habe, hiess es vom zuständigen Departement.
SVP-Politiker will Antworten vom Zürcher Stadtrat
Seither hat man bei der Stadt Zürich gleich mehrmals die Meinung geändert: Am Tag nach der BLICK-Publikation wurde Sandra T. zunächst freigestellt. Wenige Tage danach gar entlassen.
Nun liegt der Ball bei der Stadtregierung. SVP-Gemeinderat Roger Bartholdi (50) hat zusammen mit einem Parteikollegen eine schriftliche Anfrage an den Stadtrat eingereicht – und will wissen, wie es so weit kommen konnte: «Wer in einem Betreibungsamt tätig ist, hat bezüglich Integrität höhere Ansprüche zu erfüllen», schreibt er. Und: Eine straffällige Mitarbeiterin sei erpressbar.
Ihm geht es mit seinem Vorstoss auch darum, solche Fälle in Zukunft zu vermeiden, sagt der Politiker dem BLICK: «In der Privatwirtschaft, etwa bei einer Bank, kann alleine der Vorwurf einer Straftat reichen, um den Mitarbeiter freizustellen.» Und weiter: «Wie die Stadt Zürich vorgegangen ist, wäre in jedem normalem Betrieb undenkbar.» Der Stadtrat hat für seine Antwort nun Zeit bis Juni.
* Name geändert