Rote Köpfe wegen Landverkauf in Wolhusen LU
SVP wirft Gemeinderat Korruption vor

Die Gemeinde Wolhusen (LU) hatte eine Parzelle im Dorf an den Sohn des Gemeindepräsidenten verkauft. Nicht alle sind erfreut über diesen Entscheid. Die SVP vermutet sogar Vetternwirtschaft.
Publiziert: 28.04.2017 um 06:59 Uhr
|
Aktualisiert: 05.10.2018 um 06:40 Uhr
In Wolhusen hat der Gemeinderat eine Parzelle verkauft. Der neue Besitzer ist der Sohn des Gemeindepräsidenten.
Foto: Yves C. Lauber

Schon vor Jahren hatte Lukas Ambühl den Gemeinderat Wolhusen (LU) darüber informiert, dass er das kleine Landstück mitten im Luzerner Dorf der Gemeinde abkaufen möchte. Seine Firma Pilu Immobilien GmbH wollte auf der Parzelle Parkplätze, Wohnungen und Platz für das lokale Gewerbe realisieren.

Doch wie die «Luzerner Zeitung» schreibt, kam es anders. Ambühl erhielt im letzten Oktober eine Absage. Das Grundstück sei bereits verkauft worden, hiess es von Seiten der Gemeinde.

Vetternwirtschaft?

Den Zuschlag für das Grundstück erhielt der Sohn des Wolhusener Gemeindepräsidenten Peter Bigler. Seine Firma Alfred Bigler Immobilien GmbH hatte die Parzelle für den von der Gemeinde geforderten Mindestbetrag von 200'000 Franken erworben. Darum wittert die SVP hinter dem Vorgehen der Gemeinde Vetternwirtschaft. In der aktuellen Ausgabe des «SVP-Kurier» titelt sie die Geschichte mit «Korruption in Wolhusen? Zuerst kommt doch die eigene Familie!»

Auch Ambühl ist empört. Weil der Landverkauf nicht öffentlich ausgeschrieben wurde, sei das Grundstück nicht zum höchstmöglichen Kaufpreis veräussert worden. «Ich wäre bereit gewesen, 50'000 Franken mehr zu bezahlen», so Ambühl.

Gemeindepräsident im Ausstand

Der Gemeindeammann Willi Bucher wehrt sich. Rechtlich sei alles korrekt verlaufen, sagt er dem Blatt. Man sei sich bewusst gewesen, dass die Situation Angriffsfläche bieten würde. Gemeindepräsident Peter Bigler sei bei diesem Geschäft aber immer im Ausstand gewesen. Bucher erachtet es darum nicht als problematisch, dass der Sohn des Gemeindepräsidenten den Zuschlag erhielt.

Eine saubere Interessenabwägung hätte schliesslich zum Entscheid geführt, so Bucher weiter. Da der Gemeinderat mit dem Grundstück nicht spekulieren wollte, habe man zudem bewusst auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet. (thk).

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?