Steueramt machte Fehler
Aargauer Millionärs-Ehepaar muss keine Steuern zahlen

Das Steueramt des Kantons Aargau glaubte, dass eine Treuhandgesellschaft für die Steuern eines millionenschweren Ehepaars zuständig sei. Ein Irrtum mit kostspieligen Folgen.
Publiziert: 01.02.2019 um 14:36 Uhr
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Aktualisiert: 01.02.2019 um 17:15 Uhr
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Ein Jahr lang keine Steuern zahlen müssen: Das wünschen sich in der Schweiz wohl viele, die gerade knapp bei Kasse sind. Für ein Aargauer Ehepaar ist dies nun Realität – obwohl sie reichlich Geld auf der hohen Kante haben. Von ihnen darf das Steueramt für ein Jahr keine Steuern einfordern. Das hat das Bundesgericht entschieden. 

Das Paar weist 14 Millionen Franken steuerbares Vermögen und eine Million steuerbares Einkommen auf. Laut der «Aargauer Zeitung», die über das Urteil berichtete, würde dies rund 300'000 Franken Einnahmen für Kanton und Gemeinde bedeuten. 

Fünfjährige Frist war nicht unterbrochen

Dass das Paar ein Jahr lang keinen müden Rappen zahlen muss, ist auf einen Fehler beim Steueramt zurückzuführen. Von vorne: Das Recht, eine Steuer zu veranlagen, verjährt fünf Jahre nach Ablauf der Steuerperiode. Um dem Ehepaar für das Jahr 2009 eine Veranlagung zuzustellen, hätte das Amt bis am 10. Dezember 2014 Zeit gehabt – tat dies jedoch erst am 24. Februar 2015. 

Zentral war die Annahme des kantonalen Steueramts, eine Treuhandgesellschaft vertrete die Interessen des Ehepaars. Zwar hatte diese für das Ehepaar ein Schreiben im Jahr Frühling 2010 verfasst. Das verleitete das Steueramt zur irrigen Annahme, dass die Treuhandgesellschaft das Millionärspaar vertrete. Allerdings lag keine entsprechende schriftliche Vollmacht des Ehepaars vor. Deshalb war auch die fünfjährige Frist mit dem Schreiben nicht unterbrochen worden und die Veranlagung traf somit zwei Monate zu spät ein. 

12'000 Franken Kosten fürs Steueramt

Das kantonale Steueramt täuschte sich nach Ansicht der höchsten Richter in diesem entscheidenden Punkt. Und kassierte vor Bundesgericht eine Niederlage. Statt der Steuereinnahmen kommen nun Ausgaben auf den Kanton zu: neben den Gerichtskosten von 6000 Franken auch eine Entschädigung in gleicher Höhe an die Gegenseite. 

Nicht klar wird aus dem Urteil, warum die Steuern für besagtes Jahr nicht früher veranlagt worden sind. (neo) 

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