Da schütteln selbst seine Freunde den Kopf. Marko C.* (19) aus Balsthal SO, der auf der A1 bei Lenzburg AG den Audi R8 seines Vaters zerlegte und auch schon vorher diverse Verkehrsdelikte begangen hat, scheint nichts gelernt zu haben. Auf seinem Whatsapp-Profilbild zeigt der Crashfahrer nämlich seit neuestem frech seinen Mittelfinger. Ein Bekannter des Serben dazu: «Ich finde es völlig daneben, so wird sein Ruf bestimmt nicht besser!»
Dabei hatte Marco C. kurz nach dem Unfall vom 19. Oktober noch ein anderes Bild in seinem Whatsapp-Profil. Darauf war zu sehen, wie er offenbar seiner Freundin einen Kuss auf die Wange drückt. Jetzt posiert er dort zwar immer noch mit ihr – streckt jedoch auf dem Bild den Mittelfinger in Richtung Kamera. Klares Signal: Hier geniesst jemand sein Leben in vollen Zügen – auch ohne Führerausweis.
Führerausweis eingezogen
Dieser wurde Marko C. nämlich nach dem Unfall von der Kantonspolizei Aargau abgenommen. «Ich habe ihn noch nicht zurückerhalten», sagte Marko C. gestern auf Nachfrage.
Kein Wunder: Wie BLICK aufdeckte, raste Marko C. schon als 17-Jähriger ohne Billett mit dem Audi R8 umher, flüchtete vor der Polizei. Zudem wurde er vor dem Unfall schon zwei Mal geblitzt. Vergehen, die er nach dem Unfall im Gespräch mit BLICK zugab.
Und wem gilt jetzt der Stinkefinger? Etwa den Ermittlungsbehörden, die gegen ihn ein Verfahren wegen mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln führen? Marko C. überlegt kurz – bevor er antwortet: «Nein, nein. Das habe ich nur aus Spass gemacht.»
Arbeitgeber findet Profilbild nicht lustig
BLICK weiss: Auch der Arbeitgeber von Marko C. findet das Stinkefinger-Foto nicht lustig. Denn: Der Mechatronik-Lehrling soll trotz seines negativen Verkehrsregisters eine Chance bei der Firma erhalten haben, die aber bereits nach dem A1-Unfall in Frage gestellt worden sei.
«Nein, nein», sagt Marko C. wieder, «ich bin dort immer noch angestellt.» Er sei wegen der Schulterverletzung vom Unfall noch krankgeschrieben, aber: «Am Donnerstag gehe ich wieder zur Arbeit.»
Und wie steht es um die aktuellen Ermittlungen bei der Aargauer Staatsanwaltschaft? Dort weist man darauf hin, dass laufende Strafverfahren dem Untersuchungsgeheimnis unterliegen und man deshalb keine Auskunft geben könne.
* Name bekannt