Es kommt selten vor, dass ein Autofahrer wegen Autolärm vor Gericht landet. Oli K.* (21) hat es erwischt. Grund: Der Zürcher hat Einsprache gegen einen Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft gemacht.
Laut diesem soll Oli K. am 13. Januar 2018 in Möriken AG hochtourig und mit einem Knall aus dem Auspuff bei der BP-Tankstelle abgefahren sein. Mitten in der Nacht – um 3.10 Uhr in seinem schwarzen BMW M1 40 (340 PS). Für sein Vergehen hätte er eine Busse von 200 und eine Gebühr von 400 Franken zahlen müssen. Doch der junge Zürcher zog das Urteil vors Bezirksgericht Lenzburg AG.
Kantonspolizist im Zeugenstand
Dort spricht am Freitag zuerst der Kantonspolizist (35), der damals mit einer Arbeitskollegin wegen einer anderen Ruhestörung nach Möriken ausrückte und Zeuge der Lärmattacke wurde.
Der Zeuge erinnert sich, dass er das Fenster des Polizeiautos geöffnet habe und aus 150 Meter Entfernung junge Erwachsene bei der Tankstelle sah. Plötzlich sei ein Wagen Richtung Wildegg AG weggefahren: «Mit heulendem Motor und riesigem Knall.» Der Wagen sei das einzige Auto auf der Strasse gewesen.
Die Beamten holten das Auto mit Blaulicht ein und stoppten schliesslich den BMW. Die Folge: eine Anzeige für den Fahrer.
Der BMW-Fahrer will keinen Knall gehört haben
Oli K. sagt, er habe mit dem 340-PS-BMW «normal beschleunigt» und «keinen Knall» gehört. Blöd nur: Er gibt zu, dass er auch kein anderes Auto auf der Strasse sah. Sein Anwalt Fabian Voegtlin plädiert auf «im Zweifel für den Angeklagten». Ohne Erfolg.
Denn der Richter glaubt dem erfahrenen Polizisten und urteilt: Oli K. hat «vorsätzlich, mit Wissen und Willen, unnötigen Lärm zum Nachteil von Strassenbenützern und Anwohnern verursacht».
Zwar setzte der Richter die Busse auf 100 Franken herunter. Doch Oli K. muss neben der Gebühr von 400 Franken jetzt auch noch die Verfahrenskosten von 1242.40 Franken und seinen Anwalt zahlen.
* Name geändert