Das SEM fordere nur Personen dazu auf, in ihre Heimat zurückzukehren, falls sie dort nicht von einer Verfolgung bedroht seien und bei denen seine Behörde eine Rückkehr auch als zumutbar erachte, erklärte Gattiker. «Wer in Eritrea verfolgt werden könnte, erhält nach wie vor den Schutz der Schweiz», sagte er gegenüber der Zeitung weiter.
Ziel sei es, jenen Menschen Schutz zu bieten, die in ihrer Heimat an Leib und Leben bedroht seien. Im Umkehrschluss heisse dies aber, so erklärt Gattiker, dass jene Personen, denen keine Verfolgung drohe, wieder aus der Schweiz ausreisen müssten. Bei rund 2800 vorläufig aufgenommenen Eritreern gehe das SEM weiterhin davon aus, dass die vorläufige Aufnahme von nur zirka 100 Personen aufgehoben werden könnte.
Allerdings seien zum Beispiel die eritreischen Behörden bis dato nicht bereit, im Bereich der zwangsweisen Rückkehr mit der Schweiz oder auch irgendeinem anderen Staat zusammenzuarbeiten.
Und falls abgewiesene Asylsuchende einfach etwa nach Deutschland ausreisten und dort ein neues Asylgesuch stellten, «könnten die deutschen Behörden ein Dublin-Verfahren einleiten und uns auffordern, diese Person wieder aufzunehmen.»
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