Bundesstrafgericht
Swissmedic: Strafuntersuchung wegen fehlerhafter Hüftprothesen

Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic führt gegen ein Kantonsspital und gegen Unbekannt eine Strafuntersuchung. Es besteht der Verdacht, dass das Auftreten von fehlerhaften Hüftprothesen zu spät gemeldet wurde.
Publiziert: 15.01.2019 um 19:05 Uhr
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Aktualisiert: 15.01.2019 um 18:10 Uhr
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Fehlerhafte Hüftprothesen zu spät gemeldet: Swissmedic führt gegen ein Kantonsspital und gegen Unbekannt eine Strafuntersuchung. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Dies geht aus einem Beschluss des Bundesstrafgerichts hervor.

Swissmedic hat Anfang August vergangenen Jahres bei einer Stiftung, die eine metallurgische Analyse einer solchen Prothese durchführte, eine Hausdurchsuchung gemacht. Ein Arzt des besagten Kantonsspitals hatte die Prüfung in Auftrag gegeben.

Der gleiche Arzt hatte sich danach auch an die Swissmedic gewandt, da unklar war, wer die Rechnung der Materialanalyse bezahlen sollte. Die Swissmedic leitete daraufhin die Untersuchung ein.

Der am Dienstag publizierte Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts behandelt nicht die Untersuchung als solche. Es geht darin lediglich um das Begehren des Arztes, der eine Siegelung der bei der Stiftung sichergestellten Unterlagen beantragte.

Weil das Bundesstrafgericht nicht zuständig ist, hat es die Sache an Swissmedic weitergeleitet und ist nicht auf das Begehren eingetreten.

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