Eine junge Frau organisierte im Herbst 2017 eine Home-Party. 20 Leute kamen zu ihr ins Haus in der Region Thun – darunter auch ein 31-jähriger US-Amerikaner. Geendet hatte die Nacht laut dem «Thuner Tagblatt» jedoch mit ungewolltem Sex und jetzt mit einem Gerichtsurteil.
Davor hatte das Regionalgericht Oberland in Thun eine heikle Frage zu klären: Was genau passierte in der Nacht? Wem kann man glauben? Die Aussagen gingen nämlich auseinander.
Ungewollter Anal-Sex
Die junge Frau erzählte, dass sie in der Party-Nacht alleine in ihr Schlafzimmer ging und nackt einschlief. Am Morgen danach stieg der Amerikaner – nur in Unterhosen – zu ihr ins Bett. Er begann sich, an ihr zu vergreifen, obwohl sie mehrfach erklärte, dass sie das nicht wolle.
Er berührte ihre Brüste, drückte einen Finger in ihre Vagina. Zudem zwang er sie zum ungeschützten Analverkehr. Die junge Frau konnte sich nicht mehr wehren, vor Gericht sprach sie von einer «Schockstarre». «Ich hatte Angst und fühlte mich gedemütigt», wird das Opfer zitiert. Der Vorfall habe ihr Leben verändert, sie habe heute noch «Albträume» und befände sich in psychiatrischer Behandlung.
Landesverweis und teure Rechnung
Von all dem wollte der Amerikaner bei der Gerichtsverhandlung am Dienstag nichts mehr wissen. Er sei schockiert, was man ihm vorwerfe. In der Nacht habe er sie nur «leicht berührt», während dem sie sich an ihn «angeschmiegt» hätte. Er forderte einen Freispruch. Er wies darauf hin, mit der Frau Monate zuvor einvernehmlichen Sex gehabt zu haben.
Überzeugen konnte er damit niemanden. Das Gericht verurteilte ihn zu einer härteren Strafe, als es die Staatsanwaltschaft forderte: Er kassierte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Der US-Amerikaner muss die Verfahrenskosten von rund 18'200 Franken übernehmen und der jungen Frau eine Genugtuung von 15'000 Franken zahlen. Zudem wird er ausgewiesen, er darf fünf Jahre lang nicht mehr in die Schweiz reisen. (pma)