Jus-Studenten in Bern abgeblitzt
Prüfungs-Wiederholung war korrekt

Jus-Studenten an der Uni Bern mussten eine Prüfung im Sommer wiederholen, weil einige Kommilitonen die Resultate kannten. Die Studierenden schalteten ihre Anwälte ein. Doch die Rekurskommission gibt der Uni recht.
Publiziert: 16.01.2018 um 08:30 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 15:05 Uhr
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Jus-Studierende der Uni Bern mussten eine Prüfung wiederholen.
Foto: Fotograf

Wegen einer Prüfungspanne mussten die Jus-Studenten an der Uni Bern die Klausur nachschreiben. Weil sie damit nicht einverstanden waren, schalteten sie Anwälte ein. Jetzt hat die Rekurskommission entschieden: Die Wiederholung der Prüfung war rechtmässig.

Die Professorin Jolanta Kren Kostkiewicz verwendete im Sommer 2017 eine leicht abgeänderte Prüfung aus dem Jahre 2013. Sie glaubte, die Studenten würden diese nicht kennen. Aber weit gefehlt. Sogar auf der Internetseite der Uni konnte man sich die Prüfung samt Lösungen ansehen (BLICK berichtete).

Anfangs beschuldigte die Pannen-Professorin die Studenten, lenkte aber kurz darauf ein. Sie gab ihren Fehler zu und entschuldigte sich (BLICK berichtete). Die Uni entschied, dass die Prüfung der Fairness halber wiederholt werden müsse. Da nicht alle Studenten die Musterlösung gehabt hätten.

Für die Studentenschaft der Uni Bern (SUB) ein Skandal. Nur weil die Dozentin einen Fehler gemacht habe, würden alle Studenten bestraft. 

«Wir haben Anwälte engagiert, die den Vorfall für uns prüfen», sagte Tobias Vögeli vom SUB zu BLICK. «Die Uni Bern ist im Unrecht. Wir werden das nicht einfach so hinnehmen.» 

Doch die Uni hielt an ihrem Entscheid fest und die Rekurskommission gibt der Fakultät in diesem Fall recht. «Der Zweck der Leistungskontrolle konnte nicht erfüllt werden», schreibt die Uni in einer Mitteilung. (man)

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