Kevin Schweizer (29) betreibt in Interlaken BE mehrere Erotikclubs. Die Prostituierten arbeiten dort selbstständig. Weder ihre Arbeitszeiten noch deren Preise und Dienstleistungen bestimmt er – Schweizer vermietet ihnen nach eigenen Aussagen nur die Zimmer.
Dennoch verlangt die Steuerverwaltung von ihm eine Quellensteuer für die ausländischen Sexarbeiterinnen, wie die «Berner Zeitung» berichtete. Zu Unrecht findet Schweizer: «Zwischen mir und den Damen gibt es lediglich einen Mietvertrag», sagt er zu BLICK.
Quellensteuerpflichtig sind Personen, die ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, aber die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) noch nicht besitzen. Auch Personen die ihren steuerrechtlichen Wohnsitz nicht in der Schweiz haben, sind davon betroffen, sofern sie ihr Geld in der Schweiz verdienen. Dazu gehören beispielsweise Grenzgänger, Wochenaufenthalter und Sportler. Die Quellensteuer wird vom Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogen und an die Steuerbehörde abgeliefert. Die Quellensteuertarife sind kantonal unterschiedlich.
Quellensteuerpflichtig sind Personen, die ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, aber die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) noch nicht besitzen. Auch Personen die ihren steuerrechtlichen Wohnsitz nicht in der Schweiz haben, sind davon betroffen, sofern sie ihr Geld in der Schweiz verdienen. Dazu gehören beispielsweise Grenzgänger, Wochenaufenthalter und Sportler. Die Quellensteuer wird vom Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogen und an die Steuerbehörde abgeliefert. Die Quellensteuertarife sind kantonal unterschiedlich.
Seit fünf Jahren besitzt er die Erotikclubs. Anfangs lief alles glatt. «Ich hatte bereits frühzeitig mit dem Regierungsstatthalter und dem Migrationsamt Bern über meine Geschäftsidee gesprochen. Diese wurde von beiden akzeptiert.»
Im November 2017 erhält er aber einen Brief von der Steuerverwaltung. Er soll rückwirkend für das Jahr 2017 die Quellensteuer der Sexarbeiterinnen bezahlen. Grund der Forderung: Wer mehr als ein Zimmer an Prostituierte vermietet, braucht eine Betriebsbewilligung, die Schweizer besitzt. Diese und andere Kriterien sind für die Steuerbehörden in Bern ein Indiz dafür, dass der Bewilligungsinhaber als Zuhälter gilt. Auch wenn im konkreten Fall keine Arbeitsverträge zwischen Schweizer und den Frauen bestehen, hält die Steuerverwaltung an den Forderungen fest.
«Sind wir denn hier auf dem Bazar?»
Schweizer sollte also Geld zahlen, dass er von den Prostituierten nie erhalten hatte – damit war er nicht einverstanden. Das Steueramt schlug ihm dann vor, die Quellensteuer für 2017 zu erlassen. Dafür sollte er die Zahlen einfach ab 2018 erfassen. «Sind wir denn hier auf dem Bazar?», fragt Schweizer. «Entweder sind wir 2017 steuerpflichtig oder nicht.» Für das Steueramt sei es offenbar schwierig, die Steuerschulden bei den Prostituierten direkt einzufordern, so Schweizer. «Nun versucht man das Problem an die nächst grössere Instanz abzuwälzen...also an mich!»
«Das kann zu prekären Situationen führen»
Für Schweizer ist die Forderung der Steuerverwaltung nicht nachvollziehbar: Schliesslich hat er keine Einsicht in deren Finanzen. Zudem waren viele der Frauen zum Zeitpunkt der Forderung wieder in ihre Heimatländer abgereist.
In solchen Fällen hat die Steuerverwaltung eine andere Lösung parat: Eine Pauschalbesteuerung von 25 Franken pro Person und Tag. Schweizer findet diese problematisch: «Damit setzt man die Frauen unter Druck und fördert die Prostitution.» Falls Prostituierte an einem Tag nichts verdienen, müssen sie die Pauschale trotzdem bezahlen.
«Bei schlecht verdienenden Sexarbeitenden kann das zu prekären Situationen führen», weiss auch Christa Ammann. Sie ist Stellenleiterin von Xenia, der Fachstelle für Sexarbeit. Sie kritisiert das Vorgehen der Steuerverwaltung Bern ebenfalls: «Steuern sind in der Schweiz einkommensabhängig. Eine Pauschale zu bezahlen, ist nicht richtig.»
Keine Stellungnahme zum konkreten Fall
Schweizer befindet sich momentan im Rechtsstreit und sorgt sich um seine Finanzen: «Allenfalls muss ich sogar die Verzugszinsen zahlen und als Einzelunternehmer hafte ich mit meinem Privatvermögen.» Denn: Die Mahnungen der Steuerbehörde flattern unvermindert bei ihm rein. Mahnungen für Geld, das er selber nie erhalten hat. Die Steuerverwaltung Bern nimmt zum konkreten Fall keine Stellung. (bra)