Mit der Unterzeichnung des Handelsvertrages hat die Schweiz einen weiteren wichtigen Pflock ihre «Mind the Gap"- Strategie mit Grossbritannien (möglichst vollständige Weiterführung der Beziehungen) eingeschlagen. Bereits im vergangenen Jahr unterzeichneten die beiden Länder Abkommen zum Strassentransport, zum Luftverkehr und zu den Versicherungen. Im Dezember wurde zudem ein Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger verabschiedet.
Wirtschaftsminister Parmelin betonte am Montag im Anschluss an die Unterzeichnung, das Vereinigte Königreich sei mit einem Volumen von 11,4 Milliarden Franken der sechstwichtigste Absatzmarkt für Schweizer Warenexporte und der achtgrösste Herkunftsmarkt für Warenimporte (rund 6 Milliarden Franken). Die Schweiz ist umgekehrt für Grossbritannien die fünftwichtigste Exportpartnerin ausserhalb der EU.
Abkommen regelt alle Eventualitäten
Der Grossteil der bisherigen und zukünftigen Beziehungen sei mit dem neuen Handelsabkommen bei einem geordneten oder ungeordneten Brexit geregelt, erklärte Parmelin. Der Vertrag stelle eine solide Basis dar für künftige Wirtschaftsbeziehungen.
Ins gleiche Horn stiess auch der britische Handelsminister. Liam Fox betonte auf entsprechende Fragen hin mehrfach, dass Grossbritannien die EU mit einem Deal verlassen wolle. Das sei der beste Weg.
Das neue Handelsabkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien stellt eine Replikation eines Grossteils der aktuell geltenden Handelsabkommen dar. Es umfasst das Freihandelsabkommen von 1972, das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, das Betrugsbekämpfungsabkommen.
Einige Punkte im Deal noch lückenhaft
In gewissen Sektoren des Abkommens, etwa über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) sowie des Agrarabkommens, sind allerdings nicht alle Punkte übernommen worden.
Parmelin verwies auf das Veterinärabkommen, bei dem es noch Lücken gebe. Sollte zwischen der EU und Grossbritannien kein Abkommen zustande kommen, wird Grossbritannien nämlich nicht mehr demselben Veterinärraum angehören wie die Schweiz und hätte dann den Status eines Drittlandes.
In diesem Fall ist die Einfuhr von Tieren und Produkten tierischer Herkunft aus einem Drittland in die Schweiz nur zu spezifischen Bedingungen möglich. Es ist daher nach Angaben des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) nicht auszuschliessen, dass es in der Schweiz zum Zeitpunkt des Austritts des Vereinigten Königreiches aus der EU zu einem Unterbruch beim Handel mit Tieren und Produkten tierischer Herkunft aus Grossbritannien kommt, bis die EU Grossbritannien in die Liste der Drittländer aufgenommen hat.
Wann tritt das Abkommen in Kraft?
Die Schweiz ist eines der ersten Länder, die ein gesondertes Abkommen mit Grossbritannien abgeschlossen haben. Das neue Abkommen tritt bei einem ungeordneten Brexit ab dem 30. März in Kraft. Bei einem geordneten Brexit und einer allfälligen Übergangsphase werden die bilateralen Abkommen Schweiz-EU auch weiterhin für die Beziehungen zu Grossbritannien gelten.
An der Unterzeichnungszeremonie vom Montag nahm auch die Liechtensteiner Regierungsrätin Aurelia Frick teil. Mit einem Zusatzabkommen zwischen der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und dem Fürstentum Liechtenstein werden die einschlägigen Bestimmungen des Handelsabkommens unter der Zollunion Schweiz - Liechtenstein auf das Gebiet des Fürstentums ausgeweitet.
- 12. März: Das Parlament stimmt im sogennanten «meaningful vote» über das zwischen May und der EU ausgehandelte Brexit-Abkommen ab. Zum zweiten Mal entschied das Parlament gegen Mays Deal (mit 391 zu 242 Stimmen).
- 13. März: Die Premierministerin lässt darüber abstimmen, ob Grossbritannien die EU ohne Deal verlassen soll. Das wäre ein harter Brexit, der wegen fehlender Übergangsbestimmungen in ein Chaos führen könnte. Kommt es bei der Abstimmung zum No-Deal zu einem Nein, entscheidet das Parlament für oder gegen eine Verschiebung des Brexit.
- 14.März: Die Abgeordneten entscheiden über die Brexit-Verschiebung. Nein = EU-Austritt am 29. März, vermutlich ohne Deal; Ja = London bittet EU um Verlängerung der Frist.
- Für die Umsetzung eines Abkommens müssen mindestens 20 EU-Länder zustimmen, die für 65 Prozent der EU-Bevölkerung stehen. Kommt eine Mehrheit nicht zustande, tritt Grossbritannien ohne Deal aus der EU aus.
- Der Austritt erfolgt in jedem Fall am 29. März 2019.
- 12. März: Das Parlament stimmt im sogennanten «meaningful vote» über das zwischen May und der EU ausgehandelte Brexit-Abkommen ab. Zum zweiten Mal entschied das Parlament gegen Mays Deal (mit 391 zu 242 Stimmen).
- 13. März: Die Premierministerin lässt darüber abstimmen, ob Grossbritannien die EU ohne Deal verlassen soll. Das wäre ein harter Brexit, der wegen fehlender Übergangsbestimmungen in ein Chaos führen könnte. Kommt es bei der Abstimmung zum No-Deal zu einem Nein, entscheidet das Parlament für oder gegen eine Verschiebung des Brexit.
- 14.März: Die Abgeordneten entscheiden über die Brexit-Verschiebung. Nein = EU-Austritt am 29. März, vermutlich ohne Deal; Ja = London bittet EU um Verlängerung der Frist.
- Für die Umsetzung eines Abkommens müssen mindestens 20 EU-Länder zustimmen, die für 65 Prozent der EU-Bevölkerung stehen. Kommt eine Mehrheit nicht zustande, tritt Grossbritannien ohne Deal aus der EU aus.
- Der Austritt erfolgt in jedem Fall am 29. März 2019.