Schweiz - EU
Interne EU-Weisung: Keine Anpassungen der Bilateralen mehr

Was EU-Kommissar Johannes Hahn Mitte Dezember angekündigt hat, liegt nun schriftlich vor: Ohne Rahmenabkommen sollen gemäss einer internen Weisung der EU-Kommission Marktzugangsabkommen künftig nur noch aktualisiert werden, wenn dies im Interesse der EU ist.
Publiziert: 17.01.2019 um 11:07 Uhr
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Aktualisiert: 17.01.2019 um 15:53 Uhr

Dies geht aus einem internen Schreiben hervor, über das die «Neue Zürcher Zeitung» am Donnerstag berichtete. Dieses liegt nun auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.

Die Weisung, unterzeichnet von Martin Selmayr, Generalsekretär der EU-Kommission, sowie von Clara Martinez, Kabinettschefin von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, datiert vom 10. Januar.

Darin werden die Generaldirektoren, Kabinetts- und Dienstchefs aufgefordert, nicht nur bei neuen sondern auch bei der Aktualisierung von Dossiers, die der Schweiz Zugang zum EU-Binnenmarkt geben, «keine neuen Verhandlungen» aufzunehmen.

Das betrifft die Abkommen zur Personenfreizügigkeit, Landwirtschaft, technische Handelshemmnissen sowie zum Land- und Luftverkehr. Explizit im Schreiben erwähnt werden zudem auch Äquivalenz-Entscheide, die für die Finanzdienstleistungsbranche wichtig sind.

"Laufende Gespräche oder Verhandlungen sollen sistiert oder verzögert werden, bis ein befriedigendes Ergebnis für das Rahmenabkommen gefunden wird", heisst es im Schreiben weiter. Ausnahmen gebe es nur dort, wo dies im übergeordneten Interesse der EU sei oder wo eine rechtliche Pflicht bestehe.

Schon Mitte Dezember warnte EU-Kommissar Hahn an einer Medienkonferenz die Schweiz. «Die Idee, das was wir haben, haben wir, und das wird es auch in Zukunft geben", sei nicht akzeptabel, sagte er damals.

Es sei das Bestreben der EU, die mit der Schweiz geschlossenen binnenmarktrelevanten Abkommen nicht mehr ständig neuen Verhandlungen unterziehen zu müssen, «nur weil wir unseren Rechtsbestand ändern".

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