Er habe Geld gebraucht und etwas stehlen wollen, sagte der Beschuldigte vor Gericht. In jenen beiden Nächten sei ein Fenster offen gewesen, da sei er eingestiegen. Dass jemand in der Wohnung gewesen sei, habe er nicht erwartet. Als die jeweilige Frau aufgewacht sei, habe er «aus einem Reflex heraus» gehandelt. Er habe keinerlei Absicht gehabt, sie zu verletzen oder gar zu töten.
Zu den Vorfällen kam es im Juli und im Oktober 2022. Beide Male attackierte der Mann die erwachende Frau. Eine von ihnen würgte er und hielt ihr den Mund zu, um sie am Schreien zu hindern. Damit brachte er sie laut Anklage in Lebensgefahr. Beide Male flüchtete er ohne Beute.
Das Bezirksgericht verurteilte ihn 2023 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte zu neun Jahren Freiheitsentzug. Der Beschuldigte focht das Urteil an. Er will zumindest vom Hauptvorwurf freigesprochen werden. Die Anklage will eine weit gehende Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Das Obergericht eröffnet sein Urteil am frühen Abend.