Schändung
Zürcher Arzt schändet Patientin

LAUSANNE - Ein Zürcher Arzt hat sich mit sexuellen Übergriffen gegen eine Patientin bei einer Akupunktur-Behandlung der Schändung schuldig gemacht.
Publiziert: 03.03.2008 um 12:12 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 11:44 Uhr
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft gutgeheissen.


Das Zürcher Obergericht hatte den Arzt im vergangenen Juni wegen sexueller Belästigung zu 9000 Franken Busse verurteilt. Er hatte im November 2003 während der Akupunkturbehandlung einer Patientin zunächst anzügliche Bemerkungen über ihren schönen Körper gemacht.


In der Meinung, dass es zur Behandlung gehöre, liess sich die Frau vom Arzt BH und Slip ausziehen. Anschliessend massierte er sie im Intimbereich, drang mit einen Finger in ihre Scheide ein und stimulierte ihre Brustwarze. Auf ihre Frage hin, ob dies zur Behandlung gehöre, antwortete er «nicht alles».

Nachdem die Frau interveniert hatte, entschuldigte er sich und meinte, die Hormone seien wohl mit ihm durchgegangen. Das Obergericht war davon ausgegangen, dass die Frau bei den Übergriffen nicht widerstandsunfähig gewesen sei. Damit liege lediglich sexuelle Belästigung vor, nicht aber Schändung.

Das trifft laut Bundesgericht indessen nicht zu. Laut den Lausanner Richtern hat die Patientin in der ersten Phase der Übergriffe auf dem Bauch gelegen und damit ein eingeschränktes Gesichtsfeld gehabt. Sie sei deshalb nicht in der Lage gewesen, den sexuellen Übergriff zu erkennen.

Die Berührungen im Schambereich habe sie erst wahrnehmen können, als der Arzt mit dem Finger bereits eingedrungen und die Tat vollendet gewesen sei. Damit sei eine Widerstandsunfähigkeit der Patientin in dieser Phase des Geschehens zu bejahen.

Als blosse sexuelle Belästigung seien dagegen die Vorfälle zu betrachten, nachdem sie sich auf den Rücken gedreht habe. Ab diesem Moment sei sie nicht mehr unfähig gewesen, Widerstand zu leisten, auch wenn sie gemeint habe, dass die Übergriffe medizinisch indiziert seien. Das Obergericht muss nun neu entscheiden.

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