Osterwalder werde aufgrund seiner sich verschlechternden körperlichen Verfassung in die Bewachungsstation des Berner Spitals verlegt, teilte das Zürcher Amt für Justizvollzug heute mit.
Das Inselspital werde die nötigen Massnahmen ergreifen, «auch gegen den in der Patientenverfügung festgehaltenen Willen von Osterwalder», heisst es weiter. Darin lehnt Osterwalder lebenserhaltende Massnahmen ausdrücklich ab.
Bei einem Bewusstseinsverlust werde Osterwalder im Inselspital künstlich ernährt, sagte Michael Rüegg, Kommunikationsbeauftragter des Amtes für Justizvollzug. Das Amt für Justizvollzug begründet seinen Entscheid mit der besonderen Fürsorgepflicht einer Anstalt.
Im weiteren gehe aus dem Schreiben Osterwalders hervor, dass dessen Hungerstreik nicht in erster Linie auf einem Sterbewunsch beruhe, sondern ein Mittel sei, um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, heisst es in der Mitteilung weiter.
Gegen die Verfügung des Amts für Justizvollzug kann Osterwalders Anwalt Rekurs ergreifen. Einem solchen wurde aber zum Vorneherein die aufschiebende Wirkung entzogen.
Verhinderte Liebesbeziehung im Knast
Osterwalder war am 6. Juli in der Gefangenschaft in der Pöschwies in den Hugerstreik getreten. Er fordert von der Anstalt, dass er in Gefangenschaft mit einem Häftling in derselben Abteilung als Liebespaar leben kann. Den Mann hatte Osterwalder in der Pöschwies kennen gelernt (Blick.ch berichtete).
Das Amt für Justizvollzug lehnte dies jedoch ab. Osterwalders Partner, ein 39-jähriger Häftling, wurde im Juni in die Berner Strafanstalt Thorberg verlegt, nachdem Osterwalder Heiratswünsche geäussert hatte.
Osterwalder hatte 1991 und 1992 mit seiner damaligen Freundin zwei Kleinkinder auf brutalste Weise sexuell misshandelt und davon Videoaufnahmen gemacht.
Das Zürcher Geschworenengericht verurteilte den heute 54-Jährigen 1998 wegen versuchten Mordes, schwerer Körperverletzung, sexuellen Handlungen mit Kindern und Schändung zu 17 Jahren Zuchthaus. Er ist auf unbestimmte Zeit verwahrt. (SDA/gux)