Darum gehts
- Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Insiderhandel in Schweiz, Deutschland, Grossbritannien
- Beschuldigte sollen vertrauliche Informationen für Aktienverkäufe genutzt haben
- Verdachtsweise Vermögensverluste bis zu 2,49 Millionen Franken vermieden
Im Rahmen mehrerer Strafverfahren der Bundesanwaltschaft (BA) wegen des Verdachts des Ausnützens von Insiderinformationen fanden am Dienstag mehrere Interventionen in der Schweiz, in Deutschland und in Grossbritannien statt. Dies teilt die Bundesanwaltschaft in einer Medienmitteilung mit.
Die Strafverfahren werden gegen fünf Personen geführt, die vertrauliche und kurserhebliche Informationen zu einem börsenkotierten und international tätigen, schweizerischen Unternehmen ausgenutzt haben sollen.
In den drei Ländern wurden zeitgleich Hausdurchsuchungen an den Privatdomizilen der Beschuldigten sowie an mehreren Standorten des Unternehmens durchgeführt. Alle fünf Beschuldigten waren im tatrelevanten Zeitraum im Jahr 2024 beziehungsweise zuvor verdachtsweise beim betreffenden Unternehmen in führenden Positionen tätig. Das in der IT-Branche tätige Unternehmen ist an der Schweizer Börse kotiert und hat seinen Hauptsitz in der Schweiz. Die Verfahren der BA richten sich nicht gegen das Unternehmen selbst.
Informationen aus Medienmitteilung genutzt
Im Jahr 2024 veröffentlichte das Unternehmen zwei vorbörsliche Medienmitteilungen, die einen negativen Einfluss auf den Aktienkurs desselbigen hatten. Im Vorfeld der Publikation der Medienmitteilungen veräusserten die fünf Beschuldigten jeweils grössere Mengen Aktien des Unternehmens, schreibt die Bundesanwaltschaft in einer Mitteilung.
Die Bundesanwaltschaft verdächtigt die Beschuldigten, die den Medienmitteilungen zugrundeliegenden vertraulichen Informationen (Insiderinformationen) für die rechtzeitige Veräusserung der Aktien ausgenutzt und so verdachtsweise Vermögensverluste von bis zu 2,49 Millionen Franken vermieden zu haben. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.