Die zweite Instanz bestätigte somit das Urteil des Strafgerichts «vollumfänglich» mit nur «minimalen Abweichungen», wie die Gerichtspräsidentin sagte. Das Strafmass der Vorinstanz bleibt, ebenso der Landesverweis von 14 Jahren für den türkischen Staatsbürger.
Der einstige Hells Angel wurde verurteilt wegen mehrfacher Vergewaltigung und sexueller Nötigung, sexuellen Handlungen mit Kindern, Geldwäscherei sowie Gehilfenschaft dazu, Vergehen gegen das Waffen- und Geldspielgesetz, Anstiftung zum Amtsmissbrauch, Bestechung und Urkundenfälschung.
Dem Opfer der Sexualdelikte, einem damals 14-jährigen Mädchen, muss er eine Genugtuung und Schadenersatz in fünfstelliger Höhe bezahlen. Zudem muss er 300'000 Franken an den Staat entrichten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.