Sein Leben war gemäss Anklageschrift gezeichnet von Kokainkonsum und Geldnöten. Der Beschuldigte soll im November 2022 in Basel auf der Suche nach Bargeld einen Taxichauffeur erstochen haben.
Konfrontiert mit Aussagen seiner Ex-Frau vonseiten des Gerichts bestritt er jedoch, in der Vergangenheit gewalttätig gewesen zu sein. Zum Tötungsdelikt äusserte er sich bei der Befragung nicht. Der Verteidiger erklärte, sein Mandant habe in der Einvernahme bereits alles dazu gesagt und er bleibe auch dabei. Daher habe er ihm geraten, von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.
Die Witwe des getöteten Taxifahrers war als Privatklägerin mit Genugtuungsforderungen anwesend. Auf Antrag ihrer Anwältin liess das Gericht ihre beiden Söhne ebenfalls als Privatkläger zu.