Das Genfer Polizeigericht bestätigte am Donnerstag das per Strafbefehl gefällte Urteil der Genfer Staatsanwaltschaft. Demnach hat der Exit-Vizepräsident gegen das Heilmittelgesetz verstossen, als er dem Wunsch der 86-jährigen Frau entsprach und ihr das in Überdosen tödlich wirkende Natrium-Pentobarbital verschrieb. Das Mittel verabreichte sie sich selbst.
Die betagte, aber gesunde Frau hatte sich entschieden, zusammen mit ihrem schwer kranken Mann zu sterben und sich deshalb an Exit gewandt. Das Ehepaar schied am 18. April 2017 aus dem Leben.
Für die Richter gab Beck der Bitte der Verstorbenen aus Nächstenliebe, aber auch aus persönlicher Überzeugung nach. Sein Fehler sei gewesen, dass ihm Distanz und Demut gefehlt hätten. Aus Sicht der Richter hätte der pensionierte Arzt die Meinung anderer Mediziner einholen müssen.
Das Gericht bestätigte auch die Geldstrafe von 120 Tagessätzen, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Anwalt des Exit-Vizepräsidenten, Yves Grandjean, hatte einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Nach Ende der Verhandlung kündigte er an, dass ein Rekurs wahrscheinlich sei. «Das Urteil zeigt mit aller Deutlichkeit die Schwammigkeit in dieser Materie», sagte er.
Der 74-jährige Beck hatte in der Gerichtsverhandlung eingeräumt, dass er «in diesem Fall etwas über die durch Exit festgelegten Kriterien für den assistierten Suizid hinausgegangen» sei. Der Fall habe auch innerhalb der Sterbehilfeorganisation kontroverse Diskussionen ausgelöst. Er habe schliesslich eine Rüge erhalten.
Vor Gericht verteidigte sich der Exit-Vizepräsident damit, dass die Frau sehr entschlossen gewesen sei. Sie habe mehrmals klar gemacht, dass sich sich auf jeden Fall umbringen werde, wenn ihr nicht erlaubt werde, zusammen mit ihrem Mann zu sterben. Die Frau habe psychisch sehr gelitten und sich den Entscheid reiflich überlegt. Er bedaure deshalb nicht, was er getan habe und würde in einem ähnlichen Fall vermutlich wieder gleich handeln, sagte Beck.
(SDA)