Gegen zwei Mitarbeitende der Oberzolldirektion ist Strafanzeige erstattet worden. Es bestehe der Verdacht auf ungetreue Amtsführung, teilte die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) heute Donnerstag mit.
Die Bundesanwaltschaft eröffnete eine Untersuchung. Für die beiden betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung, wie die Zollverwaltung schreibt.
Einzelheiten, etwa zum Gegenstand des Verdachts, zum Urheber der Anzeige, personalrechtlichen Massnahmen gegen die beiden Betroffenen oder zu deren Geschlecht gab die Zollverwaltung nicht bekannt. Ein Sprecher verwies auf Nachfrage auf verfahrensrechtliche Gründe. (SDA)