GPK geben keine Empfehlung zur Wiederwahl von Lauber ab
«Im Zweifelsfalle für den Angeklagten»

Die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat (GPK) geben keine Empfehlung zur Wiederwahl von Bundesanwalt Michael Lauber ab. Sie wollen aber das Verhältnis zwischen dem Bundesanwalt und seiner Aufsichtsbehörde untersuchen.
Publiziert: 14.05.2019 um 17:58 Uhr
|
Aktualisiert: 01.08.2022 um 18:24 Uhr
Teilen
Kommentieren
Was sagst du dazu?