In fast sowjetisch anmutendender Einigkeit haben Bund und Kantone heute Eckwerte der Notfallplanung Asyl verabschiedet. Bis auf weiteres werde jeder die ihm angetrauter Aufgabe wahrnehmen, für den Ernstfall aber sicherten sich Armee, Grenzwachtkorps, Bund, Kantone und Gemeinden wechselseitige Unterstützung zu.
Schaut man sich die Eckwerte an, konnten die Kantone dem Bund so einiges abringen: etwa die Zusicherung, die bis jetzt geplante Reserve von 6000 Unterbringungsplätzen in Bundesanlagen auf 9000 zu erhöhen. Ausserdem garantiert der Bund, dass er unter allen Umständen jeden Asylsuchenden registrieren und genau überprüfen wird –zwar sowohl unter gesundheitlichen als auch unter Sicherheitsaspekten. «Wir müssen wissen, wer sich in unserem Land aufhält», sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Erst wenn das gesichert ist, werden die Asylsuchenden auf die Kantone verteilt.
Etwas näher geklärt ist nun auch auch Art und Umfang eines möglichen Armeeeinsatzes. Jürg Noth, Kommandant des Grenzwachtkorps machte dabei klar, dass ein Einsatz der Armee an der Grenze erst dann in Frage komme, wenn innert weniger Tage mehr 30'000 Schutzsuchende in die Schweiz einreisen würden. Für das Szenario 2, in dem während drei Monaten je 10'000 Asylgesuche gestellt würden, ist ein Armeeeinsatz für den GWK-Chef nur dann denkbar, wenn sonst noch eine ausserordentliche Lage wie Terrorgefahr bestehe.
Milizsoldaten für Notwehr bewaffnet
In erster Linie würden laut Noth Truppen der Militärpolizei eingesetzt. Diese wären zum Schutz und zur Hilfe der Grenzwächter auch an Grenzübergängen tätig. Milizformationen anderer Truppen würden jedoch nur zur Überwachung der grünen Grenze und anderer Geländeabschnitten eingesetzt. Militärpolizisten wären bewaffnet und auch Milizsoldaten an der grünen Grenze würden wohl zur Notwehr eine Waffe auf sich tragen. «Die genauen Einsatzregeln werden aber erst in den nächsten Wochen definiert», so Noth. Die Armee werde aber nie den eigentlichen Grenzpolizeidienst machen, also Pässe kontrollieren oder Fingerabdrücke abnehmen.
Bund und Kantone haben auch eine Untergrenze für den Ernstfall definiert. Danach wird der 2011 geschaffene Sonderstab Asyl eingesetzt, wenn innert 30 Tagen mehr als 6'000 Asylgesuche eingereicht werden. Eine seriöse Prognose, mit wievielen Asylgesuchen die Schweiz in diesem Jahr konfrontiert sei, sei nicht möglich, so Sommaruga. Als Planungsmassnahme geht das Staatssekretariat für Migration von mindestens 40 000 Gesuchen aus.