Das grüne Licht des Nationalrats vorausgesetzt, werde die sogenannte Abkühlphase zwischen dem Kauf einer Waffe und ihrer Aushändigung von drei Tagen auf vier Wochen verlängert. Ausserdem werde ab diesem Zeitpunkt der Datenaustausch zwischen Bundesheer und Waffenbehörden ermöglicht, sagte Karner weiter.
Gewehre sollen erst ab 21 Jahren (bisher 18), Revolver erst ab 25 Jahren (bisher 21) erwerbbar sein. Dieses Heraufsetzen des Mindestalters wird laut Karner wohl im ersten Quartal 2026 in Kraft treten. Erst müsse das Zentrale Waffenregister umprogrammiert werden, so der Minister. Grundsätzlich würden die Hürden beim demnächst häufig notwendigen psychologischen Test heraufgesetzt, hiess es.
Die Schritte sind eine Reaktion auf den Amoklauf von Graz. Ein 21-jähriger Österreicher hatte am 10. Juni an seiner ehemaligen Schule in Graz ein Blutbad angerichtet. Er erschoss neun Jugendliche und eine Lehrerin. Der Täter beging Suizid.
Für Diskussionen hatte gesorgt, dass er Jahre vor der Tat bei der Musterung zum Bundesheer als psychisch instabil aufgefallen und für nicht-tauglich befunden worden war. Davon erfuhren aber die Waffenbehörden wegen Datenschutzes nichts.