Noch mehr Äger für Lauber
Fall Karimowa: Staatsanwalt des Bundes muss in Ausstand treten

Der leitende Staatsanwalt des Bundes muss in der Untersuchung gegen die Tochter des usbekischen Ex-Präsidenten in den Ausstand treten. Aus den Akten geht gemäss Bundesstrafgericht nicht hervor, welche Rolle er beim Besuch der Bundesanwaltschaft in Usbekistan hatte.
Publiziert: 13.05.2019 um 13:18 Uhr
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Aktualisiert: 13.05.2019 um 13:59 Uhr
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Gulnara Karimowa, erhält vor Bundesstrafgericht Recht: Der leitende Staatsanwalt im Verfahren gegen sie muss in Ausstand treten.
Foto: Getty Images

Der Fall ist einer von mehreren, bei denen informelle Treffen ohne Aktennotizen stattfanden. Die Bundesanwaltschaft (BA) führt seit 2012 eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts auf Geldwäscherei gegen Gulnara Karimowa. Diese befindet sich in Usbekistan im Gefängnis. Die Gründe dafür bezeichnet die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in einem Beschluss vom April als undurchsichtig.

Auch Lauber war in Usbekistan

Als Karimowa vom Besuch einer Delegation in Usbekistan im September 2018 erfuhr, verlangte sie mehrmals nähere Informationen zum Inhalt des Treffen. Mit von der Partie waren der fallführende Staatsanwalts Patrick Lamon, der Informationschef der BA André Marty, drei weitere Personen – und Bundesanwalt Michael Lauber (53), der derzeit wegen nicht protokollierten Treffen mit Fifa-Boss Gianni Infantino (49) in der Kritik steht.

Trotz wiederholter Nachfragen erhielt die Inhaftierte keine nähere Informationen zu den Treffen. Auch nicht zu einem Besuch, den eine usbekische Delegation im Dezember 2018 in der Schweiz machte.

Karimowa bekommt Recht – ein neuer Staatsanwalt muss ran

Karimowa stellte deshalb ein Ausstandsgesuch gegen alle Personen, die im September 2018 nach Usbekistan gereist waren. Jenes gegen den fallführenden Staatsanwalt des Bundes wurde gutgeheissen.

Im Beschluss schreibt das Bundesstrafgericht, es sei für den Staatsanwalt ohne Zweifel bequem und möglicherweise auch effektiv gewesen, sich an der Reise nach Usbekistan zu beteiligen. Es bewirke jedoch, dass er nun objektiv als befangen erscheine.

(SDA/sf)

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