Katze schwer verletzt, Polizei rät von Anzeige ab
Unätig blieben die Behörden im Fall von Katrin I.* aus Walzenhausen AR. Im Dezember wird vor ihrem Haus Kater Silas (3) angefahren und schwer verletzt. Der Fahrer, obwohl beobachtet von Zeugen, fährt davon. «Als ich mich tags darauf bei der Polizei über eine Anzeige informieren wollte, wurde mir vehement davon abgeraten. Der Beamte meinte trocken, mein Kater sei ja wohl nicht willentlich angefahren worden», sagt I.
Man habe ihr ein schlechtes Gewissen gemacht und in Aussicht gestellt, für Schäden am Auto haften zu müssen. Ihr Verdacht: «Wohl um sich Arbeit zu ersparen!» Bei der Kantonspolizei Ausserrhoden gibt man sich zurückhaltend: «Am besagten Tag ist im Journal nichts vermerkt», so Mediensprecher Marcel Wehrlin. «Selbstverständlich kann die Frau jederzeit Anzeige erstatten, wenn sie das möchte.»
Für Experten der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist klar: Mit Partei- und Beschwerderechte könnten solche Fälle viel vehementer verfolgt werden.
Polizei legt einfach das Telefon auf
«Als ich in einem Fall in Pfäffikon ZH Anzeige machen wollte, wurde das Telefon aufgelegt. Ich wurde nicht für voll genommen», ärgert sich Philipp Heinzer (40). Der freiwillige Tierschützer hatte unterkühlte Kühe im Schneetreiben entdeckt und die Behörden eingeschaltet. Geschehen sei dann aber nichts.
Der Sachverhalt treffe nicht zu, kontert Marc Besson, Sprecher der Kantonspolizei Zürich: «Für eine erste Beurteilung wurde umgehend ein Spezialist des Tier-Umweltschutzdienstes kontaktiert!» Und: Am Folgetag seien weitere Abklärungen vorgenommen worden. «Dabei konnten keine Beanstandungen festgestellt werden», so Besson. Es steht Aussage gegen Aussage.
Streit um drei eingeschläferte Hunde
Dies trifft auch für den Fall von R. G.* im Kanton Zürich zu: Der Hundehalter importiert im November drei französische Bulldoggen ohne Papiere aus Ungarn in die Schweiz. Kurz darauf fährt das Veterinäramt vor, lässt die Tiere beschlagnahmen und den Halter eine Verzichtserklärung unterzeichnen. «Wir kannten uns rechtlich nicht aus und fühlten uns unter Druck. Man hat mit uns gespielt», sagt die Freundin von G. zu BLICK.
Tags darauf treffen die Papiere für die Hunde vom ungarischen Tierarzt ein. Trotzdem sind die drei Bulldoggen 24 Stunden später tot – eingeschläfert vom Veterinäramt! Für die Halter handelt es sich um eine illegale Tötung.
Mona Neidhart, Kommunikationsverantwortliche für Hunde beim Zürcher Veterinäramt, verteidigt das Vorgehen der Behörden. Sie wolle festhalten, «dass im angesprochenen Fall diverse schwerwiegende Übertretungen in Bezug auf die Tierseuchen- sowie der Tierschutzgesetzgebung vorlagen.» Details nennt Neidhart aber auch auf BLICK-Nachfrage nicht.
*Namen der Redaktion bekannt