Darum gehts
- Drei Personen standen wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht in Biel
- Das Unglück ereignete sich bei einem Klassenausflug im September 2021
- Das Opfer war ein achtjähriges Mädchen aus dem Kanton Bern
Nach einem tödlichen Unglück im Hallenbad des Bieler Kongresshauses im September 2021 mussten sich seit Montag drei Personen vor dem Gericht in Biel verantworten. Ihnen wurde fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Es sind dies die Lehrerin des achtjährigen Mädchens, das bei einem Klassenausflug ins Bad verunglückte, der Bademeister des Kongresshauses und seine Vorgesetzte. Der Bademeister soll nicht über genügende Qualifikationen für die Wasser- und Beckenaufsicht verfügt haben.
Ablauf nach wie vor unklar
Auch nach den Befragungen des Bademeisters und der Lehrerin war weiterhin unklar, wie ein achtjähriges Mädchen im Jahr 2021 bei einem Klassenausflug im Hallenbad des Kongresshauses in Biel ertrinken konnte. Die Eltern des ertrunkenen Mädchens hatten sich zum Auftakt der Gerichtsverhandlung vor allem eines gewünscht: Klarheit darüber, wie ihr Kind ertrinken konnte. Doch die Suche nach der Wahrheit gestaltete sich schwierig, denn wirklich mitbekommen, was passierte, hatte offenbar niemand der Erwachsenen.
Die Lehrerin der Schulklasse betonte unter Tränen, sie habe alles Nötige getan, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten. So habe sie ihnen mehrfach klar gemacht, dass sie sich nicht in den Tiefwasserbereich begeben dürften. Die Bereiche, in denen sich die Kinder aufhalten durften, habe sie stets im Blick gehabt, auch den Ausgang der Rutschbahn, die die Kinder benutzen durften. Im übrigen Teil habe auch der Bademeister eine Überwachungsaufgabe. Doch auch ein Bademeister könne seine Augen nicht jederzeit überall haben.
«Wünschten uns alle, das wäre nie passiert»
Es sei nicht vollkommen auszuschliessen, dass das Mädchen sich ohne Erlaubnis in den Tiefwasserbereich begeben habe, sagte die Lehrerin. Doch sie wolle keinesfalls die Verantwortung auf das Kind abschieben. Kinder hätten ein Anrecht darauf, sich auf die Fürsorge der Erwachsenen verlassen zu können. Diese Pflichten habe sie keinesfalls verletzt. «Wir alle wünschten uns, das wäre nie passiert», sagte die Lehrerin.
Der Bademeister betonte seinerseits, er habe sich keine Pflichtverletzungen zuschulden kommen lassen, sei an diesem Tag mit Bedacht und Aufmerksamkeit unterwegs gewesen. Er sei zur Zeit, als das Unglück geschah, gerade damit beschäftigt gewesen, eine Schwimmleine aufzurollen und auch noch kurz auf der Toilette gewesen. Als er in der Bademeisterloge zurück war, sah er eine nicht zur Schulklasse gehörende Frau, die ihn alarmierte und zum Becken rief. Bei der Frau handelte es sich zufälligerweise um eine ausgebildete Rettungsschwimmerin.
Am Donnerstag fällte das Gericht das Urteil: Alle drei Angeklagten wurden freigesprochen. Rund um den Unfallhergang gebe es zu viele offenen Fragen, niemand hatte direkt mitbekommen, wie das Mädchen ertrank. Es sei ein unfassbar tragischer Unfall gewesen, sagte die Gerichtspräsidentin am Donnerstag bei der Urteilseröffnung. Es sei das Schlimmste, was einer Familie widerfahren könne – aber auch das Schlimmste, was einem Bademeister und seiner Vorgesetzten habe geschehen können.