Menschenhandel
Menschenhandel: Schutz und Rechte der Betroffenen im Zentrum

Betroffene von Menschenhandel erhalten in der Schweiz laut Beratungsstellen oft nicht den nötigen Schutz und haben kaum Zugang zu ihren Rechten. Für einen besseren Opferschutz starten vier Organisationen deshalb das Netzwerk Schweizer Plattform gegen Menschenhandel.
Publiziert: 14.10.2020 um 14:00 Uhr
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Aktualisiert: 14.10.2020 um 15:51 Uhr
Bei Verdacht auf Menschenhandel solle die Schweiz im Asylverfahren vom Recht auf Selbsteintritt auf das Asylgesuch Gebrauch machen, fordern vier Opferschutz-Organisationen. Dublin-Rückführungen dürften in diesen Fällen nicht durchgeführt werden. (Symbolbild)
Foto: FRANCESCA AGOSTA

Anlass ist der Europäische Tag gegen Menschenhandel am 18. Oktober. Die Gründungsorganisationen der Plateforme Traite sind CSP Genève, Antenna MayDay Ticino, Astrée und FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration. Sie haben 2019 zusammen rund 400 Opfer von Menschenhandel beraten und betreut. Dabei standen der Schutz und die Rechte der Betroffenen im Zentrum.

Die Plattform vernetze relevante Akteure und entwickle politische Aktionen, Lobbyarbeit sowie Sensibilisierungskampagnen, erklärten die vier Organisationen am Mittwoch in Bern. Sie fordern, dass für die Identifizierung, Beratung und Betreuung mutmasslicher Opfer von Menschenhandel spezialisierte Opferschutzorganisationen in allen Kantonen zum frühestmöglichen Zeitpunkt einbezogen werden. Deren Leistungen sollen zudem finanziert werden.

Auch Opfer, die im Ausland ausgebeutet wurden und in die Schweiz flüchteten, müssten Zugang zu Unterstützungsleistungen und Schutz erhalten. Das gelte vor allem für Betroffene im Asylverfahren.

Bei Verdacht auf Menschenhandel solle die Schweiz vom Recht auf Selbsteintritt auf das Asylgesuch Gebrauch machen. Dublin-Rückführungen dürften in diesen Fällen nicht durchgeführt werden, erklärten die vier Organisationen.

Nötig seien auch mehr Ressourcen für die Sensibilisierung von Behörden und Öffentlichkeit über den Menschenhandel. Damit dieser Straftatbestand wirksam geahndet werden könne, brauche es zudem eine Ergänzung des Strafrechts.

(SDA)

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