Damit macht der heutige AFG-Hauptaktionär Edgar Oehler seine bereits mehrfach geäusserte Drohung wahr, den ehemaligen Verwaltungsrat einzuklagen. Dabei geht es laut der am Freitag veröffentlichten Tagesordnung des Bezirksgerichts Arbon um eine «Forderung aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit».
Nachdem Oehler 2003 die Aktienmehrheit der von Jakob Züllig gegründeten AFG übernommen hatte, veranlasste er den damaligen Verwaltungsratspräsidenten und Geschäftsleiter Paul Gattiker zum Rücktritt. Das gleiche galt für die VR-Mitglieder Theo Bubendorff, Adrian Rüesch und Regula Hoenner-Züllig, die Tochter des Firmengründers.
Bubendorff wurde dann im Frühling 2004 aus der Geschäftsleitung entlassen. Oehler kritisierte, das frühere AFG-Management habe dem Verwaltungsrat Wertberichtigungen von 10,2 Mio. Fr. und Rückstellungen von 1,7 Mio. Fr. verschwiegen. Ausserdem habe das Unternehmen durch Währungsspekulationen im Jahr 2002 einen Verlust von 11,9 Mio. Fr. hinnehmen müssen.
Eingeklagt ist nun laut Gerichts-Tagesordnung der gesamte frühere Verwaltungsrat. Da Timmermann inzwischen verstorben ist, sind dessen Erben beklagt. Ebenfalls beklagt sind die Erben von Jakob Züllig. Der gesamte ehemalige Verwaltungsrat tritt gleichzeitig als Widerkläger auf.