Kartellverfahren
Weko vermutet Kartellverstösse bei Ausrüstern von optischen Netzen

Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) vermutet Kartellverstösse bei Ausrüstern von optischen Netzwerken. Deshalb hat sie Hausdurchsuchungen durchgeführt und eine Untersuchung eröffnet.
Publiziert: 16.01.2020 um 07:53 Uhr
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Aktualisiert: 16.01.2020 um 07:54 Uhr
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Weko vermutet Kartellverstösse bei Ausrüstern von optischen Netzen. (Archiv)
Foto: LAURENT GILLIERON

Es gebe Anhaltspunkte für Submissionsabsprachen zwischen mehreren Unternehmen, teilten die Wettbewerbshüter am Donnerstag in einem Communiqué mit. «Die Abreden betreffen Hard- und Softwareprodukte im Bereich der optischen Netzwerke, die für die Datenübertragung per Glasfaser bei Grosskunden eingesetzt werden.»

Dabei handle es sich aber nicht um die ganz grossen Ausrüster wie beispielsweise Huawei, sagte Weko-Direktor Patrik Ducrey auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP. Im Visier seien kleinere Firmen, die Unternehmensnetzwerke ausrüsten würden.

Ziel der Untersuchung seien eine Handvoll Firmen. Bei den meisten sei eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden. Namen und die genaue Zahl der betroffenen Unternehmen würden in ein paar Wochen veröffentlicht, sagte Ducrey. Die Weko sei aufgrund der Selbstanzeige einer Firma tätig geworden. Die Untersuchung solle zeigen, ob tatsächlich kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen würden, hiess es weiter.

Submissionsabsprachen liegen vor, wenn Unternehmen ihr Angebotsverhalten bei der Vergabe von öffentlichen oder privaten Beschaffungen koordinieren. Typischerweise stimmen die Firmen ihre Angebote mit dem Ziel ab, einem Unternehmen den Auftrag zu einem bestimmten Preis zuzuschanzen. Das ist verboten.

(SDA)

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