Irrer Streit zwischen Nachbarn
20'000 Franken verlocht – wegen Schacht

Wegen eines Schachts an seiner Grundstücksgrenze zog ein Rentner aus dem Sarganserland erfolglos durch alle Instanzen. Der erbitterte Feldzug gegen den Wasserabfluss kostet ihn ein Vermögen.
Publiziert: 22.08.2019 um 23:13 Uhr
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Aktualisiert: 23.08.2019 um 11:30 Uhr
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Kleiner Schacht, maximaler Ärger: Der Schacht, über den sich Josef Guntli ärgert, liegt unmittelbar an seiner Grundstücksgrenze.
Foto: Marco Latzer
Marco Latzer

Ein kleiner Schacht sorgt im Dorfzentrum von Vilters SG für grossen Ärger. Weil sein Nachbar den Wasserabfluss (Materialwert: rund 300 Franken) direkt an die Grundstücksgrenze gelegt hat, wehrt sich Josef Guntli (71) mit Händen und Füssen dagegen.

«Ich bin damit bis vor Bundesgericht gezogen. Zähle ich Entscheidgebühren und Anwaltskosten zusammen, kostet mich der ganze Spass 20'000 Franken!», sagt der pensionierte Maschinentechniker.

Schacht sorgt für Polizeieinsatz

Seit 1973 lebt Guntli auf dem Grundstück, nie habe es Probleme gegeben. Bis 2016. «Plötzlich wurde in meinem Garten gegraben. Ich musste die Polizei rufen», so der alleinstehende Senior.

Trotzdem kann er den Schacht zwischen seinem Stall und dem Nachbarhaus nicht verhindern. «Das ist pure Schikane. Ohne zu fragen, wird mein Regenwasser abgeleitet», findet der Schachtgegner.

Der attackierte Hausbesitzer (75) kontert: «Guntlis Regenwasser sickerte in den Keller meiner Liegenschaft. Darum bleibt der Schacht dort, wo er heute steht.» 

Weil ein Kompromiss, den Schacht um drei Meter zu verschieben, scheitert, prozessiert sich Guntli erfolglos bis nach Lausanne. 

Ein Konflikt ohne Aussicht auf ein Happy End

«Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass der Beklagte den Wasserlauf nicht zum Schaden des Klägers verfälscht», stellt das St. Galler Kantonsgericht exemplarisch für alle Instanzen fest. «Meine Argumente wurden gar nicht erst gehört. Und meinen Anwälten ging es auch nur darum, finanziell abzukassieren», beklagt sich Guntli.

Zudem habe er viel zu spät herausgefunden, dass das Anlegen des Schachts eigentlich bewilligungspflichtig gewesen wäre.

«Natürlich hatte ich eine Bewilligung, die Gemeinde war informiert. Wenn das nicht bald ein Ende nimmt, klage ich zurück!», droht der Nachbar und warnt seinen Widersacher: Er habe ihn kürzlich beim Versuch beobachten können, das Sickerwasser der Nachbarschaft umzuleiten.

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