Die bereits gekauften Hygienemasken könnten weiterhin zu Hause aufbewahrt und im Pandemiefall verwendet werden, teilte Swissmedic in einem Communiqué mit. Der Grund für die Aussprache mit gut drei Dutzend Branchenvertretern war Kritik an der Qualität der vertriebenen Masken.
Swissmedic stellte fest, dass gewisse Verpackungen der vertriebenen Masken ungenügende Kennzeichnungen aufwiesen. Die Richtlinen sehen vor, dass die Hersteller die Kennzeichnung für Medizinalprodukte und gegebenenfalls weitere wichtige Informationen wie die Lagerbedingungen aufführen müssten.
Auch müssen sie ein Datum aufweisen, bis zu dem der Hersteller die Verwendung des Produktes gewährleistet. Wo diese Mängel festgestellt wurden, verlangt Swissmedic Korrekturen.
Im weiteren verweist das Institut auf die Empfehlungen des BAG. Die von dem Bundesamt empfohlenen Hygienemasken entsprächen der europäischen Norm und seien seit Jahren in der Schweiz im Einsatz. Der entsprechende Standard schreibe vor, dass die Masken eine «bakterielle Filterleistung» von 98 Prozent aufweisen.
Labortest der Sendung «Kassensturz» des Schweizer Fernsehens hatten ergeben, dass keine der getesteten Masken die vorgeschriebene Filterpflicht erfüllte, obwohl alle gemäss der EU-Norm zertifiziert waren.