Hotelbuchung annulliert – muss ich Rechnung zahlen?

Letzten April buchte ich übers Internet in einem wunderschönen Hotel ein Zimmer für meine Familie. Dabei gab ich meine Kreditkartennummer an und erhielt eine Buchungsbestätigung. Leider musste ich eine Woche vor der Anreise die Reservation stornieren, was ich schriftlich gemacht habe. Trotzdem will das Management den vollen Preis meiner Kreditkarte belasten. Geht das? A. S.

Es spielt keine Rolle, ob Sie ein Hotelzimmer im Internet, per Katalog oder telefonisch buchen. Denn ein «Beherbergungsvertrag» kommt formlos zustande. Weil dieser Vertrag im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist, handelt es sich um einen sogenannten «Innominatkontrakt» oder «ge-mischten Vertrag». Dieser umfasst Elemente des Mietvertrages, des Auftrages und des Werkvertrages.

Wann aber gilt der Vertrag als abgeschlossen? Offenbar hat Ihnen das Hotelangebot im Internet zugesagt und Sie haben die gewünschte Reservation per Mausklick vorgenommen. Durch die Bestätigung des Hotels ist der Vertrag gültig zustande gekommen. Vielfach wird der Abschluss ausdrücklich von einer Anzahlung oder einer Kreditkartengarantie abhängig gemacht. Auch hier gilt der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind. Aus rechtlicher Sicht gibt es in solchen Fällen kein Rücktrittsrecht.

Hotels regeln ihre schriftlichen Annullierungs-Bedingungen oft selber, darauf kann sich der Kunde berufen. Städtehotels beispielsweise sehen manchmal über Annullierungen ganz hinweg, selbst wenn diese kurzfristig erfolgen.

Mit Blick auf die Rahmenbedingungen ist Ihre Annullierung kostenpflichtig. Doch: Was darf Ihnen das Management tatsächlich verrechnen? Es kann nur den effektiv entstandenen Schaden einfordern – falls sich das Zimmer weitervermietet lässt, entsteht kein Schaden und die Rechnung wird hinfällig. Dafür muss sich der Hotelier einsetzen. Möglich ist auch, dass Sie selber einen «Ersatzkunden» suchen.

Sollten die Kosten ungerechtfertigterweise Ihrer Visa-Karte belastet werden, müssen Sie innert Frist erklären, dass Sie damit nicht einverstanden sind. Allenfalls braucht es dann ein Zivilverfahren. 

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Zum Thema Recht: Nicole Fernández, Juristin.

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