Der Entscheid fiel deutlich mit 35 035 Ja zu 11 766 Nein. Die Stimmbeteiligung erreichte 36,0 Prozent. Abgestimmt werden musste, weil gegen die Revision des Gesundheitsgesetzes das Referendum ergriffen wurde. Stein des Anstosses war das darin verankerte Rauchverbot.
Das Referendumskomitee wollte Wirtinnen und Wirte selbst entscheiden lassen, ob sie den blauen Dunst in ihren Betrieben tolerieren wollen. Dem Gast bliebe die Wahl, ein Raucher- oder ein Nichtraucherlokal aufzusuchen, wurde argumentiert.
Das Parlament hatte das Gesetz im April mit 81 Stimmen bei drei Enthaltungen gutgeheissen. Aus Gründen des Mitarbeiterschutzes in Fumoirs nur Selbstbedienung zuzulassen, lehnte der Grosse Rat ab.
Auf Schularealen und in Schulsportanlagen gilt ein absolutes Rauchverbot. Nicht nur Schülerinnen und Schülern, auch allen Lehrkräften ist das Qualmen verboten. Raucherzimmer darf es in Bündner Schulen keine mehr geben. Das Rauchverbot gilt auch für alle ausserschulischen Betreuungsangebote.
Nach der Annahme des revidierten Gesundheitsgesetzes wird zudem der Anbau von Hanfsorten mit berauschender Wirkung untersagt. Weil der Konsum von Betäubungsmitteln die öffentliche Gesundheit gefährde, sei das Verbot notwendig, hielt der Grosse Rat in der Botschaft zur Abstimmung fest.