Der Boss der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Claus Weselsky bringt die Wirtschaft zum Erliegen. Die Aktion reisst bei den Unternehmen ein Loch von schätzungsweise einer halben Milliarde Euro in die Kassen.
Wie aber hält es dieser Mann selber mit dem Geld? Ein Lokführer verdient ohne Zulagen 2500 bis 3400 Euro (in der Schweiz 4620 bis 8460 Franken). Weselsky aber kassiert einen satten Managerlohn. Die Zeitung «Bild» schätzt sein Einkommen inklusive Verwaltungsratsmandate auf 10 400 Euro monatlich – bei zwölf Auszahlungen jährlich.
Der geschiedene Weselsky wohnt in Leipzig, hat aber in Frankfurt am Main einen Zweitwohnsitz. Er kämpft nicht wie andere Gewerkschaftsbosse mit der SPD im Rücken, sondern liess sich 2007 in die bürgerliche CDU aufnehmen.
Der Chef der GDL verlangt für die 34 000 Mitglieder fünf Prozent mehr Lohn bei einer Reduktion der Wochenarbeitszeit um eine Stunde sowie einen einheitlichen Tarifvertrag. Vor allem sollen Rangier-Lokführer gleich viel verdienen wie Lokführer. Ein Angebot der Bahn, die Löhne stufenweise um 4,7 Prozent anzuheben, lehnt Claus Weselsky ab.
Weselsky ist ein Alphatierchen und gilt als rücksichtslos und machtbesessen, gar als ein roter Abzocker. Sein Fanatismus geht selbst dem Deutschen Beamtenbund zu weit, dem Dachverband, dem auch die Lokführer-Gewerkschaft angehört. Auch sein Ziehvater und Amtsvorgänger bei der GDL, Manfred Schell (72), geht auf Distanz.
Er wirft Weselsky Egomanie vor: «Er tritt auf, als ob er zum Heiligen Krieg aufrufe.» Aus Ärger hat Schell den Ehrenvorsitz der GDL niedergelegt.
Seit 2008 ist der in Dresden geborene Weselsky Chef der GDL, zuvor war er Vize. Er ist gelernter Lokführer und sagte auf die Frage des deutschen Nachrichtenmagazins «Focus», wer er als Kind habe sein wollen: Robin Hood. Heute bezeichnet er den Reformator Martin Luther als Vorbild.
Es ist bereits der achte Streik der GDL. Die Wut auf Weselsky wächst. Auch in Berlin. SPD-Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (55) sagt: «Der Streik trifft die gesamte deutsche Wirtschaft. Alle Beteiligten müssen sich fragen, ob der Schaden noch in einem vernünftigen Verhältnis zur eigentlichen Auseinandersetzung steht.»