Die sogenannte «Widerspruchsinitiative» sieht eine Verfassungsänderung vor, die auf dem Grundsatz einer «vermuteten Zustimmung» beruht, wie die Initianten von der Jeune Chambre Internationale (JCI) mitteilten.
Was bedeutet das?
Damit würden alle Menschen zu Organspendern, sofern sie dem zu Lebzeiten nicht explizit widersprochen haben oder die Angehörigen nicht wissen, ob sich die verstorbene Person gegen eine Organspende ausgesprochen hat.
Hinter der Initiative steht die JCI, eine weltweite Vereinigung von Menschen im Alter von 18 bis 40 Jahren mit über 200'000 Mitgliedern. Die Initiative wurde 2017 lanciert und unter anderen von der Nationalen Stiftung für Organspende und Transplantation Swisstransplant unterstützt.
Viel zu wenig Spender
Hintergrund des Begehrens ist laut den Initianten die Tatsache, dass in der Schweiz nach wie vor ein grosser Mangel an gespendeten Organen herrscht. Auf hundert Verstorbene fänden sich lediglich fünf Organspendekarten, wie aus einer Dokumentation von Swisstransplant hervorgeht. Und nur ein Drittel der Angehörigen habe Kenntnis von einem entsprechenden Wunsch der verstorbenen Menschen. Damit hinke die Schweiz im europäischen Vergleich zurück.
Organspenderegister der Swisstransplant
Parallel zur Initiative der (JCI) hat Swisstransplant einen weiteren Weg zur Verbesserung der Organspendezahlen eingeschlagen. Sie lancierte am 1. Oktober 2018 ein nationales Organspenderegister. Darin können Menschen ab 16 Jahren auch ohne Spendeausweis festhalten, ob sie ihre Organe spenden wollen oder nicht.
Diese Aktion sei erfolgreich angelaufen, schreibt Swisstransplant in der aktuellen Ausgabe ihres Magazins. Bis Ende 2018 hätten sich rund 44'000 Menschen im Organspenderegister eingetragen. Gut 80 Prozent der registrierten Personen hätten sich bereiterklärt, alle Organe und Gewebe zu spenden, und weniger als fünf Prozent hätten sich explizit als Nicht-Spender ausgewiesen.
Die christliche Vereinigung Human Life International Schweiz (HLI) hat sich in einer Mitteilung vom Freitag gegen die Widerspruchsinitiative geäussert. Eine «nur mehr vermutete Zustimmung zur Organspende» widerspreche dem medizinethischen Standard-Prinzip der «informierten Zustimmung», schreibt sie. Erfahrungen anderer Länder zeigten, dass die Widerspruchsregelung die Spenderate nicht habe beeinflussen können.
Organspender werden von Ärzten schneller für tot erklärt! So lautet eines der (falschen) Vorurteile über die Organspende. Unser Listicle schafft Klarheit.
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