Auf diesem Niveau liegt er bereits seit März 2016. Wie bisher müssen Geldhäuser zudem Strafzinsen zahlen, wenn sie über Nacht überschüssige Liquidität bei der EZB parken. Der sogenannte Einlagensatz bleibt bei minus 0,4 Prozent.
Auf diesem Niveau liegt er bereits seit März 2016. Wie bisher müssen Geldhäuser zudem Strafzinsen zahlen, wenn sie über Nacht überschüssige Liquidität bei der EZB parken. Der sogenannte Einlagensatz bleibt bei minus 0,4 Prozent.