Ein Gericht hatte den Erzbischof von Lyon zuvor überraschend zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt, weil er Fälle sexueller Übergriffe auf Minderjährige nicht angezeigt habe. Barbarins Anwälte kündigten an, in Berufung zu gehen.
Kardinal Barbarin und anderen Geistlichen wurde in dem Verfahren vorgeworfen, Missbrauchsvorwürfe gegen einen Priester nicht weiter verfolgt zu haben. Dieser soll in den 1980er Jahren gegen Dutzende Kinder übergriffig geworden sein. Die Schuld des Priesters ist bisher nicht rechtskräftig festgestellt worden.